Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Die von der Bezirksregierung Arnsberg angeschnittenen Themen „Orga-Konzept“ und „Neubewertung Infrastrukturvermögen“ werden von der Verwaltung auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse so konkretisiert, dass die Genehmigungsfähigkeit für die Bezirksregierung Arnsberg gegeben ist. Hinsichtlich der von der Bezirksregierung Arnsberg ebenfalls angesprochenen pauschalen Absenkung der Personalaufwendungen um 250.000 Euro pro Jahr wurde im Finanzausschuss am 05.02.2015 die Absprache getroffen, diese Absenkung im HSP zum Haushalt 2015 nicht aufzunehmen.

  2. Zu dem bereits verabschiedeten Haushalt 2015 werden folgende Bewirtschaftungsregeln beschlossen:
    a) Aus dem personalwirtschaftlichen Abfindungsbudget in Höhe von 400.000 Euro wird ein Betrag in Höhe von 250.000 Euro mit einem Sperrvermerk zugunsten des Hauptausschusses versehen.

b) Der aus der Umsetzung der personalwirtschaftlichen Abfindungsbudgets für das Haushaltsjahr 2015 erwartete Einspareffekt wird analog der Regelung in 2a) – von 300.000 Euro auf 150.000 Euro reduziert.

c) Der gesperrte Anteil des personalwirtschaftlichen Abfindungsbudgets in Höhe von 250.000 Euro wird je nach Inanspruchnahme dieser Maßnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Schwelm sowie der tatsächlichen Entwicklung der Personalaufwendungen

-          für ungeplante Entwicklungen bei den Personalaufwendungen,

-          über den freigegebenen Betrag von 150.000 Euro hinausgehende Abfindungen,

-          sowie – bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016 mit dem Ziel der Verlängerung des Abfindungsangebotes

eingesetzt.

Die Verwaltung wird dem Finanzausschuss zur Sitzung am 26.03.2015 ein mit der Personalvertretung der Stadt Schwelm abgestimmtes Konzept zur Umsetzung des personalwirtschaftlichen Abfindungsbudgets vorlegen und ihn im Rahmen des beschlossenen Controllings regelmäßig über die Umsetzung sowie die allgemeine Bewirtschaftung des Personalkostenbudgets informieren.

 

3. Im Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2016 bis 2021 wird die Wirkung des personalwirtschaftlichen Abfindungsbudgets für das Jahr 2016 anstatt mit 250.000 Euro mit 150.000 Euro angesetzt. Dieser Effekt wird in den Jahren 2017 bis 2021 um jährlich 30.000 Euro abgeschmolzen. Die sich hierdurch in den einzelnen Haushaltsjahren ergebende Verschlechterung des Jahresergebnisses wird durch eine – der sich bereits jetzt abzeichnenden Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens angepasste – Erhöhung der Einnahmen aus Gewerbesteuer ausgeglichen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

16

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0