Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

Herr Schweinsberg legt kurz die Hintergründe für die Einbringung der Kostenanalyse dar. Des Weiteren  erläutert er die Ermittlung der in der Vorlage aufgeführten Personal- , Sach- und Gemeinkosten anhand des Behindertenbeirates. Abschließend stellt er fest, dass bei der Bildung eines Seniorenbeirates von einer ähnlichen Kostenstruktur auszugehen ist. 

 

Herr Kampschulte dankt der Verwaltung für die eingebrachte Vorlage, die  zur Transparenz der Kostensituation beiträgt und stellt fest, dass man sich derzeit einen Seniorenbeirat finanziell nicht  leisten kann. Er betont, dass der Behindertenbeirat ein Aushängeschild für die Stadt Schwelm ist, und lobt ausdrücklich die dort geleistete Arbeit.

 

Weiter führt er aus, dass es Seitens des Gesetzgebers derzeit noch keine Verpflichtung für die Einrichtung  eines Seniorenbeirates gibt.  Er schlägt als Übergangslösung vor, dass der Vorsitzende des Sozialausschusses sowie seine beiden Vertreter an den Sitzungen der Sozialbezirksvorsteher teilnehmen, wenn dieses Gremium damit einverstanden ist. Des Weiteren regt er an, bei den Sozialbezirksvorstehern nachzufragen, ob diese sich vorstellen könnten, in der letzten Sozialausschusssitzung eines Jahres über ihre Tätigkeiten  zu berichten. So wird die derzeitige Seniorenarbeit  transparent und die Politik ist eingebunden.

 

Frau Garn vertritt auch die Auffassung, dass die Einrichtung eines Seniorenbeirates aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Schwelm nicht möglich ist.

 

Die Verwaltung erläutert auf Nachfrage Teile der Kostenanalyse.

 

Herr Wapenhans informiert den Sozialausschuss, dass sich der Behindertenbeirat, in dem er auch Mitglied ist, nicht in der Lage sieht, zusätzlich die Aufgaben eines Seniorenbeirates zu übernehmen und legt die Gründe hierfür da.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses einigen sich darauf, den Anregungen von Herrn Kampschulte zu folgen und beauftragen die Verwaltung, den Vorschlag an die Sozialbezirksvorsteher heranzutragen. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung berichtet werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.