Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Drosselstraße“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung beschlossen.


Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung  Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 153-155, 162  und 1298-1302.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 



Anlage 1 - Bebauungsplan, Anlage 2 - Planzeichenerklärung, Anlage 3 - Textl. Festsetzungen und Hinweise, Anlage 4 – Begründung, Anlage 5 – Anregung einer Anwohnerin, Anlage 6 – Anregung der EN-Kreisverwaltung, Anregung 7 - Lokale Agenda

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

33

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

0

 

NB: Herr Flüshöh