Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die zur Verwaltungsvorlage Nr.021/2015 gehörende Satzung der Stadt Schwelm über die Anordnung einer  Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen, in der zurzeit gültigen Fassung, beschlossen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

33

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

0