Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Auf Anregung von Herrn Gießwein werden die Tagesordnungspunkte A16 und A17 en bloc beraten.

 

Herr Gießwein stellt klar, dass mit dem Antrag zur Vorlage zu TOP A17 lediglich erreicht werden soll, dass die Ergebnisse der Orga-Untersuchung umgesetzt werden. Es soll keinesfalls die Verwaltungsführung bevormundet werden.

 

Herr Flüshöh kritisiert ausdrücklich, dass die Inhalte der Orga-Untersuchung nicht umgesetzt werden. Wenn durch eine Orga-Untersuchung eindeutig festgestellt wird, dass das Handeln der Verwaltungsführung ineffizient ist, ist das Handeln der Verwaltungsführung als rechtswidrig zu bezeichnen.

Er regt an, die weitere Diskussion in den nächsten Ältestenrat zu vertagen.

 

Herr Philipp führt aus, dass eine Haftungsgemeinschaft aus Bürgermeister, Verwaltung  und Rat im Hinblick auf wirtschaftliches Handeln besteht und unwirtschaftliches Handeln belegt werden müsse.

 

Bürgermeister Stobbe teilt mit, er habe die Ergebnisse ihm Ältestenrat so gedeutet, dass der formulierte Beschlussvorschlag mitgetragen werde. Er führt aus, dass das Gutachten mehrere mögliche Varianten aufweist, wobei die Variante 2 im Hinblick auf die bestehende Organisation unvorteilhaft ist. Weiter gehe es bei der Vorlage 234/2014 nicht um Fachbereichsauflösungen, sondern um die Aufgabenverteilung im Geschäftsbereich II. Bürgermeister Stobbe konstatiert Informationsmangel und regt hinsichtlich der Vorlage 036/2015 weitere Beratungen an.

 

Herr Flüshöh teilt die Anregung von Bürgermeister Stobbe.

 

Herr Gießwein begründet den Antrag vom 29.01.15 und wäre mit einer letztmaligen Vertagung der Entscheidung in den nächsten Sitzungszyklus einverstanden.

 

Herr Feldmann begrüßt die inhaltliche Diskussion und stellt nochmals klar, dass das Gutachten lediglich Empfehlungen und keine Muss-Vorschriften enthält.

 

Herr Flüshöh beantragt Vertagung der Vorlage 036/2015 in die nächste Hauptausschusssitzung.

 

Beschluss:

Die Beratung der Vorlage 036/2015 wird vertagt in die nächste Hauptausschusssitzung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

 

Sodann wird über die Vorlage 234/2014 abgestimmt.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Gemäß § 73 Abs.1 GO beschließt der Rat, den Geschäftskreis des 1. Beigeordneten entsprechend der in Anlage 2 dargestellten Aufgabenverteilung ab dem 01.04.2015 festzulegen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

5