Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 97 „Südstraße“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung beschlossen.


Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung  Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 882, 888, 1246 und 1247.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

Anlage 1 - Bebauungsplan, Anlage 2 - Planzeichenerklärung, Anlage 3 - Textl. Festsetzungen und Hinweise, Anlage 4 – Begründung, Anlage 5 Lokale Agenda

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

16

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0