Sitzung: 19.02.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 261/2014
Beschluss:
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen vorgetragen wurden.
- Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.
- Gem. § 10 Abs. 1 BauGB des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur
Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der
zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 96 „Historische
Brauerei“ der Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung
als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses die Flurstücke der Gemarkung Schwelm (Stand Dezember/2014):
Flur 19, Flurstücke 114 tlw., 117, 118, 122, 124, 125, 126, 130, 131, 132, 401, 793, 794, 796, 841 tlw., 842 tlw., 843 tlw., 973, 974, 975, 1034 tlw. sowie Flur 20, Flurstück 566 tlw..
Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
14 |
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dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
3 |