Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Beschlussvorschlag:

1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.Juni 2013 (BGBl. I. S.1548) m. W. 21. Juni 2013 sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung  beschließt der Rat der Stadt Schwelm die Änderung der „Satzung der Stadt Schwelm über besondere Anforderungen an die Baugestaltung, Gestaltungssatzung“ vom 22.03.1979, bestehend aus der Begründung, den einzelnen Festsetzungen und der Synopse mit Stand Januar 2015 als Satzung.

 

2.      Die Begründung wird gebilligt

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschuss über  die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 

Zunächst erklärt sich Herr Bosselmann (SPD) als Anwohner und Besitzer einer Immobilie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung als befangen und kündigt an, nicht an der Diskussion und Abstimmung teilzunehmen.

Herr Beckmann (FDP) stellt zunächst den Antrag, für die Neufassung der Gestaltungs­satzung eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese beantragte Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Ausschuss kontrovers diskutiert. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass jede AUS Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit darstellt. Wenn eine erweitere Öffentlichkeit hergestellt werden soll, wurde seitens der Verwaltung  erläutert, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf die sogenannte „berührte Öffentlichkeit“, also die unmittelbar betroffenen Bürger, beschränkt werden kann. Herr Weidenfeld hält dem entgegen, dass die Neufassung der Gestaltungssatzung mit der gesamten Öffentlichkeit diskutiert werden muss, und dass nicht allein die Eigentümer der betroffenen Gebäude das Recht haben dürften, sich zu den Gesichtspunkten zu äußern. Mehrheitlich wird in der Diskussion von den Fraktionen die Haltung vertreten, dass die Neufassung der Gestaltungssatzung im Ausschuss für Umwelt und Stadtent­wicklung in öffentlicher Sitzung mindestens an zwei Beratungsterminen behandelt wird und somit gewährleistet ist, dass die Öffentlichkeit in ausreichendem Maße beteiligt ist. Es wird mit Blick auf die in der Sitzung anwesende Presse auch angeregt, die Beratung der Neufassung der Gestaltungssatzung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 14.04.2015 durch zusätzliche Veröffentlichungen anzukündigen. Nach dieser Diskussion zieht Herr Beckmann seinen Antrag vorerst zurück. Es besteht im Ausschuss Einigkeit, dass die Neufassung der Gestaltungssatzung in der heutigen Sitzung als Einbringung betrachtet werden muss. Insgesamt wird der von der Verwaltung gewählte Ansatz der Verringerung des Regelungsbedarfes bei der Neufassung der Gestaltungssatzung durch die Mitglieder des Ausschusses akzeptiert. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 


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