Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Wilhelmshöhe“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                                  

2.      Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 25, Flurstück 385, 394 tlw., 463 tlw., 835 und Flur 26, Flurstücke 349 tlw. u. 575 tlw.. Der genaue Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungs­konzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

Aus dem Ausschuss werden einige Fragen, die Geschossigkeit, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sowie die Verkehrsführung und die Regenwasserbehandlungs­anlagen betreffend,  gestellt. Diese Fragen werden durch die Verwaltung beantwortet.

Herr Feldmann weist auf ein mögliches Vorkommen von Gelbrandkäfern auf der Brachfläche nördlich des Bebauungsplangebietes hin. Die Verwaltung sagt zu, diesen Aspekt bei der Artenschutzprüfung zu berücksichtigen. 

 

 


 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

16

 

dagegen:

-

 

Enthaltungen:

1

 

 

                                                                                                - einstimmig bei einer Enthaltung -