Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 4

Herr Philipp erklärt, dass die SPD-Fraktion aufgrund der geführten Gespräche mit den Sportvereinen den Punkt 4 (Ankauf des Grundstücks in Linderhausen) favorisiere.

 

Herr Feldmann spricht sich für den Punkt 4.a (Verlängerung des Vorkaufsrechtes) aus.

 

Herr Flüshöh begrüßt grundsätzlich die Jugendförderung im Bereich des Sportes,  kritisiert aber, dass für die sachgerechte Entscheidung über die Kunstrasenplätze lediglich ein erster Zahlenansatz vorgestellt worden sei, die für eine vollumfängliche Berechnung und Beurteilung benötigten Fakten bisher aber nicht vorliegen.

Er erkundigt sich, ob die Abschreibungskosten der jetzigen bzw. künftigen Sportplätze die Stadt oder die Vereine tragen sollen, wobei die Vereine die Notwendigkeit von zwei Plätzen sachlogisch begründet haben.

 

Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag im Sinne des interfraktionellen Antrages vom 20.01.2015 wie folgt zu ändern:

 

Zu Punkt 2:

Änderung des Betrags von bisher 70.000 € auf 80.000 €.

 

Neu Punkt 4:

Aufnahme Wortlaut aus I Ziffer 7 (Abs. 2 – 4) des interfraktionellen Antrags

 

Neu Punkt 5:

Wortlaut von Ziffer 4 des bisherigen Beschlussvorschlags

 

 

Hinsichtlich der Berechnung des jährlichen Zuschusses von 70.000 € verweist Herr Stobbe auf die Ausführungen in der Anlage 1 zur Vorlage.

 

Herr Lenz erkundigt sich, ob die dargestellte Kostenschätzung von 450.000 € ausschließlich als Ansatz im Haushalt 2015 zu verstehen sei, oder auch im Sinne der Deckelung der Kosten.

Hierzu erklärt Herr Schweinsberg, dass nur der vorgenannte Betrag im Haushalt eingestellt worden sei und bisher keine weiteren Beträge in Rede standen.

 

Des Weiteren bittet Herr Lenz um Auskunft, wie mit dem Verwertungserlös verfahren werde und regt an, die Rückstellungen verwaltungsintern und nicht über die Vereine zu bilden.

 

Herr Stobbe stimmt der Anregung zu, sofern diese mit dem Vereinsrecht vereinbar sei.

 

Weiter erläutert er, dass die Fläche des Vereinsheimes in der Gesamtsumme von 450.000 € nicht enthalten sei. Die Stadt habe noch keine weitergehenden Vereinbarungen mit den Vereinen getroffen und der Verkaufserlös aus der Fläche könne noch nicht beziffert werden.

 

Herr Schwunk begrüßt die anstehende Beschlussfassung über die Kunstrasenplätze. Wichtig für die Realisierung des Projektes sei es jedoch, die erforderlilchen Beschlüsse  bis spätestens 30.06.2015 zu fassen.

 

Herr Stutzenberger hält die Planzahlen der Kostenschätzung für zu niedrig. Nach einer Rückfrage beim Wuppertaler Fachinstitut sei nicht von 1,6 Millionen € auszugehen, sondern von 2,4 Millionen €. Er befürchtet, dass die Mehrkosten am Ende zu Lasten der Stadt gehen, die Vereine aber auf keinen Fall in den finanziellen Ruinen geraten dürften.

 

Herr Feldmann spricht die Haltbarkeit der Plätze mit 15 oder 20 Jahren an und stellt die  Frage, wer für die Unterhaltung der Plätze aufkomme.

 

Nach abgeschlossener Erörterung stellt Herr Stobbe die von Herrn Flüshöh vorgestellten Änderungen des Beschlussvorschlags zur Abstimmung.

 

Abstimmung über die Aufnahme der Änderungsvorschläge:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

4

 


Geänderter Beschluss:

 

  1. Für die Errichtung von zwei Kunstrasenflächen wird im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von 310.000 € für den Kauf der Grundstücksflächen in Linderhausen und im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 140.000 € als Baukostenzuschuss für den Verein in den Etat eingestellt.

  2. Zur Abgeltung aller Leistungen für die eigenverantwortliche Nutzung der neuen Kunstrasenanlage wird dem Verein ab dem Haushaltsjahr 2016 ein jährlicher städtischer Zuschuss in Höhe von 80.000,-- € gewährt. Nach einer Laufzeit von zwei Jahren wird die Zuschusshöhe auf Grundlage der tatsächlichen und vom Verein nachgewiesenen Kosten überprüft und ggf. angepasst.

  3. Bei einem positiven Beschluss der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages wird die Verwaltung beauftragt, die für das weitere Verfahren notwendigen Beschlüsse in den jeweiligen Ausschüssen bis zum 30.6.2015 herbeizuführen.

  4. Die Verwaltung ermittelt die Vollkosten incl. der Abschreibungen für den Betrieb der derzeit bespielten Plätze, aber auch der künftigen Anlage.
    Auf der Basis der Ergebnisse werden erneute Gespräche mit den fußballtreibenden Vereinen über eine weitergehende Absenkung des Zuschusses geführt. Gleichzeitig wird die Auskömmlichkeit des Zuschusses jährlich evaluiert und die Ergebnisse der Politik zur Information gegeben.

    Die Verwaltung bereitet alle erforderlichen Beschlüsse vom Ankauf der potentiellen Flächen bis zum Aufstellungsbeschluss der erforderlichen Bebauungspläne so vor, dass eine abschließende Beschlussfassung in der Ratssitzung im April spätestens bis zum 30.06.2015 erfolgen kann.

  5. Die unter den Ziffern 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages dargestellten Beträge / Haushaltsansätze sind bei einer Nichtrealisierung der Kunstrasenplätze im Etat 2015 bzw. 2016 zu sperren. Für diesen Fall gelten die derzeit gültigen und vertraglich vereinbarten Zuschusshöhen weiter.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

4