Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Kirschner geht kurz auf das Gespräch bei der Bezirksregierung, an dem er selbst aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte, ein und stellt die Ergebnisse dar, wie sie ihm übereinstimmend von der Verwaltung und seiner Fraktion zur Kenntnis gegeben wurden.

Danach sei der Haushaltsentwurf - aus Sicht der Bezirksregierung - grundsätzlich genehmigungsfähig.

 

Herr Schweinsberg unterstreicht den positiven Eindruck des Gesprächs und weist auf die Zeitschiene der Bezirksregierung und die möglichen Konsequenzen einer erneuten Ablehnung des Haushalts hin. Er fasst die getroffenen Vereinbarungen aus dem Gespräch zusammen und weist auf das Beratungsangebot der Bezirksregierung hin.

 

Herr Flüshöh (CDU-Fraktion) erläutert die verschiedenen Sichtweisen zur Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltes aus Sicht der Bezirksregierung, der Verwaltung und aus Sicht der verantwortlichen Politiker vor Ort.

Den Haushaltsausgleich und die Gleichmäßigkeit des Ausgleichs als Rechtsprüfung der Bezirksregierung zur Genehmigung stelle er nicht in Abrede. Doch für die Politik sei daneben auch die Belastbarkeit der vorgelegten Zahlen auf lange Sicht ausschlaggebend.

 

Es schließt sich eine umfangreiche Diskussion an über Einsparungen durch die Organisationsuntersuchung der Firma PWC, mögliche Doppelansätze von Einsparpotentialen und die bisher erfolgten Umsetzungen. Hierzu stellt Herr Stobbe klar, dass die Grundlagen der Untersuchung von PWC und das Personalwirtschaftskonzept (PWK) der Stadt Schwelm nicht in allen Bereichen deckungsgleich seien. Grundlage für PWC sei damals eine zentralisierte Verwaltung gewesen und das Ergebnis stelle eine IST-Beschreibung dar. Verschiedene Erkenntnisse der Untersuchung seien der Verwaltung bereits in der Vergangenheit bewusst gewesen und im PWK abgebildet worden.

 

Die geplante Einsparsumme von 400.000,-- € aus der Orga sei damals noch nicht genau konkretisierbar gewesen, sie habe aber im Haushalt abgebildet werden müssen. Die Verwaltung habe die Summe deshalb zunächst - bis zur detaillierten Zuordnung - bei den Versorgungsaufwendungen angedockt. Über diese Zuordnung wurde die Politik informiert.

Bei den Personalkosten und der HSP-Maßnahme Organisation liege nach erneuter Überprüfung tatsächlich ein Doppelansatz in Höhe von 55.000 € vor, da diese Summe bereits in den Personalkosten abgezogen wurde. Die Einsparsumme werde entsprechend reduziert.

 

Herr Gießwein (Fraktion – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) fragt nach den Einsparmöglichkeiten durch die zentrale Vergabestelle. Herr Schweinsberg erläutert die geplanten Einsparungen. Die Fachabteilungen sollen von diesen Aufgaben entlastet werden, eine Senkung der Überstunden sowie eine Beschleunigung und erhöhte Rechtssicherheit der Verfahren sollen damit verbunden sein.

 

Herr Lenz (CDU-Fraktion) erkundigt sich, ob alle PWC-Einsparungen auch im PWK abgebildet seien. Frau Heringhaus (FBL 1) verneint dies und stellt daraufhin nochmals den Aufbau des PWKs dar. Hier seien nur die planbaren Maßnahmen wie die natürliche Fluktuation enthalten. Ein Abgleich der Daten aus dem PWC Gutachten mit dem PWK und dem Stellenplan könne Auskunft zu geplanten und bereits vorgenommenen Einsparungen geben.

 

Herr Stobbe kündigt einen Stellenvergleich zwischen PWK und dem Gutachten von PWC für eine der nächsten Sitzungen an.

 

Frau Burbulla (Fraktion DIE BÜRGER) nennt als Gründe für die Ablehnung des Haushaltsentwurfs ihrer Fraktion das fehlende Vertauen zwischen Verwaltung und Politik, welches auch im Gespräch in Arnsberg vom Regierungspräsidenten festgestellt worden sei. Sie meint, dass bislang noch nicht ausreichend nach neuen Denkansätzen gesucht worden sei. In die 5. Änderungsliste seien nur die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingearbeitet worden, aber keine Vorschläge aus der Politik.

 

Herr Stobbe stellt die Hintergründe und den aktuellen Sachstand zum Thema Kunstrasenplätze dar. Die Planung gestalte sich schwierig, da immer wieder neue Erkenntnisse zu berücksichtigen seien.

 

Die geplanten Verkaufserlöse der „Altplätze“ und des Sportplatzes an der Wilhelmshöhe könnten momentan nicht genau beziffert werden. Hierzu bedürfe es noch unter anderem der Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) und im Liegenschaftsausschuss (LA). Bei den Kosten habe die Verwaltung sehr vorsichtig geplant, sie gehe momentan von Unterhaltungskosten von rund 70.000,-- € für beide Plätze aus. Eine Rücklage von 10.000,-- € (pro Jahr und Platz), d. h. insgesamt 20.000,-- € p.a. über eine Dauer von 12 Jahren sei bei den Vereinen kalkuliert.

Es schließt sich eine umfangreiche und intensive Diskussion an, in der Herr Schwunk (FDP-Fraktion) erklärt, dass ein Zuschuss von 10.000,-- € langfristig nicht ausreichen werde. Seiner Meinung nach stehe die Politik zu der Planung von 2 Kunstrasenplätzen und das Projekt sei tragbar. Dazu müsse der Zuschuss an die Vereine aber mindestens 70.000,-- € betragen. Anderenfalls könnten die Vereine die Belastung nicht tragen.

 

Seine Fraktion werde einen Änderungsantrag stellen, dass der Zuschuss an die Vereine mindestens 70.000,-- € pro Verein und Jahr betragen solle.

 

Herr Lenz , Herr Zeilert (beide CDU-Fraktion) und Herr Gießwein (Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bitten Herrn Stobbe um eine detaillierte Aufstellung zur Finanzierung der Kunstrasenplätze. Die Vorlage mit belastbaren Zahlen solle den Fraktionen zur Beratung übersandt werden. Darin sollten sowohl die Betriebskosten pro Platz, die Ausstattung des Platzes einschließlich der Frage nach einem Vereinsheim und dessen Finanzierung und die dazu benötigten Verkaufserlöse aus den „Altplätzen“ und der Wilhelmshöhe aufgelistet werden. Ferner sollten auch die Einsparpotentiale aufgeführt werden.

Unter der Voraussetzung, dass eine Vermarktung der Plätze „Rote Berge“ und „Linderhausen“ momentan nicht darstellbar sei, sollten die weiterlaufenden Kosten für die „Altplätze“ ebenfalls beziffert werden.

 

Herr Stobbe sagt ein Schriftstück mit Berechnungen von 2 Varianten zu. Darin sollen einerseits der sofortige Kauf dargestellt werden mit allen finanziellen Auswirkungen und andererseits die Auswirkungen bei einem späteren Kauf.

 

Herr Lenz (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es weitere Maßnahmen zum Haushaltsausgleich für eine 6. Änderungsliste gebe.

 

Herr Stobbe nimmt Stellung zum Vorschlag der Fraktion DIE BÜRGER, den Leerzug des Gebäudes Kaiserstraße 69 bereits im laufenden Jahr vorzunehmen. Die Umsetzbarkeit sei noch nicht ausreichend geklärt, aber aktuell aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Ein Grund ist unter anderem, dass für die Musikschule ein Gebäude gesucht werden müsse und hier gegebenenfalls Baumaßnahmen erforderlich werden könnten. Weiterhin habe die Volkshochschule einen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung städtischer Räume. Frau Burbulla (Fraktion DIE BÜRGER) hinterfragt den Rechtsanspruch der VHS und warum dies erst jetzt bekannt werde, da der Leerzug schon länger geplant sei. Herr Stobbe verweist darauf, dass der Leerzug des Gebäudes Kaiserstr. 69 im Rahmen der Zentralisierung der Verwaltung im Gespräch gewesen sei und damals eine Unterbringung im Hause geplant war.

 

Herr Schweinsberg sichert den Fraktionen die 6. Änderungsliste bis Montag (19.01.2015) zu.

 

Anschließend stellt Herr Kirschner Kenntnisnahme zu TOP 5.2 fest.