Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Herr Schweinsberg erläutert die Hintergründe für die Steuersatzung und führt aus, dass bei der Ablehnung des Haushaltes die alten Steuersätze gelten, aber bis 30.06.2015 rückwirkend zum 01.01. d.J. eine Änderung der Steuersatzung in Kraft gesetzt werden könne. 

Herr Lenz (CDU Fraktion) beantragt die Vertagung der Entscheidung zur SV 019/2015 in den Rat am 22.01.2015.


Vertagungsantrag zur Ratssitzung am 22.01.2015

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

10

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen: