Den Sachstand zum Verkauf des Gebäudes Kaiserstr. 69 erläutert Herr Striebeck wie folgt:

Unter Verweis auf den Ratsbeschluss vom 27.11.2014, bis Ende des I. Quartals 2015 ein Konzept zu erstellen, zeichne sich ab, dass es voraussichtlich nicht einfach wird, die Nutzer des Gebäudes Kaiserstr. 69 anderweitig in städtischen Objekten unterzubringen. Anfang Januar haben Begehungen in verschiedenen Schulen stattgefunden.

Problematisch sei vor allem die Unterbringung von stationären Musikinstrumenten, die nach Information der Leitung der Musikschule ständig zur Verfügung stehen müssen und deshalb einen festen Standplatz benötigen. Hinzu käme das Problem des Schallschutzes, der in anderen Schulen nicht gegeben ist. Eine Unterbringung der Musikschule in anderen städtischen Schulen sei deshalb lt. Leitung der Musikschule nicht möglich.

 

Voraussichtlich müssten Räume in anderen nicht städtischen Gebäuden angemietet werden. Die VHS belegt ca. 600 m², die Musikschule ca. 400 m².

Die Volkshochschule habe einen rechtlichen Anspruch auf dauerhafte Unterbringung in Schwelm.  Es wurde inzwischen Kontakt mit dem Leiter der VHS aufgenommen, um über adäquate Alternativen zur Unterbringung der VHS zu sprechen. Auch im Vormittagsbereich findet Unterricht statt, der nicht in anderen Schulen durchgeführt werden kann.

 

Herr Kampschulte merkt an, dass die DIA gGmbH der VHS eigenständig sei und deshalb keine städtische Verpflichtung bestehe, Räume zur Verfügung zu stellen.

Der Bürgermeister erläutert, dass die DIA gGmbH in die VHS eingebettet sei und Aufgaben der VHS wahrnehme. Die von der DIA gGmbH erwirtschafteten Beträge fließen in die VHS, so dass deshalb die Umlage der VHS seit rd. 20 Jahren stabil bleiben konnte. Zurzeit nutzt die DIA gGmbH auch die Räumlichkeiten der VHS im Gebäude Kaiserstr. 69.

 

Im Moment wäre nur eine dezentrale Unterbringung der beiden Nutzergruppen eine Option; der  JHA habe eine Kommission gebildet zum Thema weitere Jugendzentrumsnutzung. Geprüft werde, ob die Musikschule dort untergebracht werden könne.

 

Herr Zeilert fragt, ob VHS und Musikschule die einzigen beiden Nutzer seien. Herr Stobbe erläutert, dass die Wohnung im Dachgeschoss dem FB 4 zur Verfügung stehe; die Stadt selbst Mieter sei und es keine Probleme gäbe, die Mieter anderweitig unterzubringen.

 

Der Bürgermeister weist vor dem Hintergrund der geschilderten Problematik nochmals auf den bestehenden Ratsbeschluss zum Verkauf des Gebäudes hin. Weiterhin müsse das Gebäude aus der Gesamtgrundstücksfläche herausparzelliert werden, weil sich auf dem Hof ein Parcours befindet. Dies könne sich verkaufserschwerend auswirken. Es seien 100.000 € verbaut worden und der Parcours würde gut angenommen. Es müsse abgewartet werden, welche Grundstücke dann im Einzelnen entstehen.

 

 

Den Sachstand zum Bau von zwei Kunstrasenplätzen erläutert der Bürgermeister wie folgt:

Herr Stobbe verweist auf den geänderten Beschluss des Rates vom 22.01.2015, nach dem laut Nr. 1 des Beschlusses für die Errichtung von zwei Kunstrasenplätzen 310.000 € für den Kauf der Grundstücksflächen in Linderhausen in den Etat 2015 und ein Baukostenzuschuss für den Verein von 140.000 € in den Etat 2016 eingestellt werden.

 

Im heutigen Liegenschaftsausschuss sollen die ersten Details erörtert werden. Der Beschlussvorschlag beinhaltet vier Unterpunkte, die in Abhängigkeit voneinander stehen. Der letzte Punkt verfügt eine Sperre der Mittel aus Nr. 1, wenn nicht Punkt 1 und 2 erfüllt werden.

 

Bei allen Beteiligten bestehe Einigkeit über den Bau der zwei Kunstrasenplätze. Zu klären sei nun, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann.

Bis April 2015 sollen die Rahmenbedingungen geschaffen sein, um eine Entscheidung vorbereiten und herbeiführen zu können. Im Juni 2015 schließlich soll das Grundstück in Linderhausen angekauft werden.

 

Der Sportplatz „Am Brunnen“ muss zuerst an den VfB zurückgeschenkt werden, dann muss über die Umnutzung in Form eines Bebauungsplanes entschieden werden. Anschließend kann das Grundstück vom VfB verkauft und bebaut werden.

 

Im AUS muss anschließend über die Änderungen des Bebauungsplanes Brunnen/Martfeld und des Bebauungsplanes Linderhausen entschieden werden.

Danach kann im Liegenschaftsausschuss der Beschluss über den Ankauf der Fläche in Linderhausen für 310.000 € gefasst werden.