Beschlussvorschlag:

Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Drosselstraße“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung beschlossen.


Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung  Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 153-155, 162  und 1298-1302.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

Die Stellplatzproblematik des Bebauungsplanes wird insgesamt kontrovers diskutiert.  Es werden unterschiedliche Positionen auch zur allgemeinen Parkplatzsituation in der Schwelmer Innenstadt ausgetauscht. Die außerdem von Herrn Feldmann (Die Linke) gestellte Frage nach den schon aufgetretenen Risse an einem angrenzenden Gebäude, wird von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass diese der Verursacher (Bauherr) zu verantworten hat.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

16

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

-

 

                                                            - mehrheitlich beschlossen -