Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 97 „Südstraße“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung beschlossen.


Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung  Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 882, 888, 1246 und 1247.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

Herr Feldmann (Die Linke) gibt ein kurzes Statement dahingehend ab, dass seine Fraktion dem Bebauungsplan nicht zustimmen wird. Die Gründe hierfür sind seine bereits im Vorfeld geäußerten Bedenken hinsichtlich des Verkaufes von städtischen Grundstücken, die eigentlich sozialen Zwecken dienen sollten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

14

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

2

 

 

                                                                                                                        - mehrheitlich beschlossen -