Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen vorgetragen wurden.

 

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.

 

  1. Gem. § 10 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“ der Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung als Satzung beschlossen.        

Das Plangebiet beinhaltet zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses die Flurstücke der Gemarkung Schwelm (Stand Dezember/2014):

 

Flur 19, Flurstücke 114 tlw., 117, 118, 122, 124, 125, 126, 130, 131, 132, 401, 793, 794, 796, 841 tlw., 842 tlw., 843 tlw., 973, 974, 975, 1034 tlw. sowie Flur 20, Flurstück 566 tlw..

 

Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.

 

Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht nun auf Wunsch des Herrn Lenz (CDU) vor Beratung des TOP 6 die Sitzung.

 

SU 17:40 - 17:55 Uhr

 

Nach erneutem Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende Herr Schier fest, dass sich nun alle Fraktionen auf dem gleichen Wissenstand befinden.

 

Herr Weidenfeld (Grüne) stellt einen Vertagungsantrag betreffend Punkt 3 „Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB“  auf die Sitzung des AUS am 10.02.15.

Herr Lenz ist der Ansicht, dass die in Rede stehende Vorlage nicht heute beschlossen werden solle, da der städtebauliche Vertrag noch nicht unterschriftsfähig sei. Der Beschluss würde sich somit nicht mit dem entsprechenden Ratsbeschluss decken, da der städtebauliche Vertrag noch nicht vorliege. Jedoch bezöge sich dieser Einwand nicht auf die „Abwägungen“, sondern nur auf Punkt 3, den Satzungsbeschluss. Herr Weidenfeld stimmt dem erneut zu.

 

In der Gegenrede des Herrn Kirschner (SPD) plädiert dieser für eine Gesamtabstimmung und ein deutliches Signal an die Bauherren.

Herr Feldmann unterstützt diese Gegenrede. Herr Leupold (FDP) spricht sich ebenfalls für eine Gesamtabstimmung aus. Nach kurzer weiterer kontroverser Diskussion kommt es zunächst zur Abstimmung über den Vertagungsantrag des Herrn Weidenfeld (Grüne) zu Punkt 3 (Satzungsbeschluss) mit folgendem Ergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

8

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen:

1

 

-  Antrag abgelehnt -

 

 

Sodann beantragt Herr Lenz (CDU) für die weitere Sachabstimmung die Einzelabstimmung, mit folgendem Ergebnis:

 

Zu 1:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

-

 

dagegen:

-

 

Enthaltungen:

-

 

Zu 2:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

-

 

dagegen:

-

 

Enthaltungen:

-

 

 

Zu 3:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

9

 

dagegen:

6

 

Enthaltungen:

2

 

- mehrheitlich zugestimmt -

 

Nachfolgend erkundigt sich Herr Lenz nach dem weiteren „Fahrplan“ für den städte­baulichen Vertrag. Herr Guthier antwortet dahingehend, dass die entsprechende Vorlage zur Sitzung am 10.02.2015 vorgelegt werde.