Sitzung: 29.01.2015 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1
Vorlage: 234/2014
Herr Stobbe leitet ein, dass die Beschlussfassung für den Rat am 26.02.2015 vorgesehen sei. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass der Vorschlag den meisten Punkten aus dem PWC-Gutachten folge und dem organisatorische Maßnahmen hinterliegen, um Synergien entsprechend zu nutzen.
Herr
Gießwein merkt an, dass die Vorlage zunächst vertagt worden sei und man sich im
Ältestenrat nicht einig war. Die Ausführungen in der Vorlage seien bei
Hinzuziehung des PWC-Gutachtens nachvollziehbar, jedoch nicht die fehlende
vollständige Integration des Fachbereiches 2 in den Fachbereich 6. Zur
eventuellen Rückführung der TBS in die
Kernverwaltung sei klar, dass diese Zeit brauche und es hierzu unterschiedliche
Modelle geben könne. Aber bereits jetzt müsse begonnen werden, unter
Beteiligung des Verwaltungsrates und des Vorstandes der Anstalt öffentlichen
Rechts (AöR) ein Konzept zu entwickeln. Die Integration des FB 2 hingegen müsse
jetzt bereits stattfinden.
Herr
Stobbe wendet ein, dass die im Ältestenrat vorgetragenen Überlegungen, bei
Rückführung der TBS ein technisches Dezernat zu bilden, nicht Bestandteil der
von der Verwaltung vorgesehenen Organisation sei. Der politische Beschluss
laute, dass wenn eine Steuerpflicht bei den TBS eintrete, die Thematik
angegangen werden solle.
Ohne
Eintreten einer Steuerpflicht solle die TBS als AöR fortbestehen.
Herr
Schweinsberg unterstreicht, dass die Verwaltung die vorgestellte Variante vorschlage, da sie die Möglichkeit der
Wiedereingliederung der TBS gebe.
Bürgermeister
Stobbe ergänzt, dass es eine Teilung des jetzigen Fachbereich 5 in zukünftig FB
5 und FB 6 geben werde. Für den neuen FB 6 gebe es eine Fachbereichsleitung und
für den zukünftigen FB 5 müsse es dann noch eine geben.
Herr
Feldmann hat große Bedenken, dass zu weit gegriffen werde, wenn statt der von Fa.
PWC vorgeschlagen, 7,8 Stellen eingespart werden die verwaltungsseitig bis 2012
ausgewiesen 24,5 Stellen. Seiner Auffassung nach werde eher mehr Personal
benötigt, um Synergieeffekte zu erzielen.
Herr
Stobbe erklärt, dass das vom Rat beschlossene Personalwirtschaftskonzept maßgeblich und Bestandteil des Haushaltes sei
und sich dieses fortlaufend in Umsetzung befinde.
Herr
Flüshöh stellt in Frage, ob nach heutigem Kenntnisstand und Einführung des NKF
die Ausgliederung der TBS überhaupt nochmal beschlossen würde. Das
Bundesfinanzministerium hat sich deutlich ausgesprochen und er hält es daher
für sinnvoll, sich frühzeitig gemeinsam mit dem Vorstand der TBS Gedanken über
die anstehende Veränderung zu machen.
Herr
Kick stellt drei mögliche Optionen vor. Zum einen könne es bei der AöR belassen
werden, zum zweiten sei ein Eigenbetrieb denkbar und zum dritten die
vollständige Integration. Anzumerken sei jedoch, dass an keiner Stelle
Synergieeffekte plausibel belegt werden. Für ihn habe sich die Verselbständigung
sehr bewehrt und er sehe die Arbeit der TBS bislang sehr positiv. Eine
kurzfristige Umstellung sei für ihn nicht denkbar.
Herr
Flüshöh begrüßt ebenfalls Bereiche, die gut laufen. Im Bereich der Kosten- und
Leistungsrechnung sei die TBS der Verwaltung sogar voraus und solle bei
etwaiger Zusammenführung genutzt werden. Er gehe aufgrund der Aussagen auf
Bundesebene davon aus, dass die Umstellung auf jeden Fall erforderlich werde.
Herr
Gießwein sieht eventuelle Synergieeffekte erst im zweiten Schritt. Der erste
Schritt sei, sich bereits jetzt auf die angekündigte Veränderung vorzubereiten.
Dieser Vorbereitungsprozess werde nicht vor 2016 abgeschlossen sein.
Gegen
den Vorschlag, Überlegungen anzustellen, wendet Herr Kick nichts ein. Nach
seiner Auffassung sollte es sich aber auf den Prozess des Denkens beschränken
und nicht auf eine etwaige Umstellung.
Auf
Nachfrage des Herrn Stobbe, was dann gegen die vorgeschlagene
Geschäftsverteilung spreche, erwidert Herr Gießwein, dass alles in einem
Kontext zu sehen sei.
Herr
Flüshöh zeigt an, zu den Ausführungen in der Vorlage noch diverse Rückfragen zu
haben. Zu der zentralen Vergabestelle bittet er um Erläuterung, wie diese im
Hinblick auf die Kompliziertheit des Vergaberechtes praktisch umgesetzt werden
soll. Zu dem mit Beginn 01.01.2015 angeführten zentralen Einkauf erkundigt er
sich, ob dieser umgesetzt sei. Weiter bittet er um Information über den
Zusammenhang des Ratsmanagements und der zentralen Steuerung.
Beim
Belegungsmanagement fragt er sich, warum dies nicht auf den Stadtsportverband
übertragen werde, der sich hierzu bereit erklärt habe.
Zu
den IT-Kosten bittet er um Mitteilung, wie weit die Umsetzung sei oder ob es
lediglich eine Analyse nach den Untersuchungen der Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA) gebe.
Zur
ersten Frage nimmt Herr Schweinsberg Stellung. Zur Zeit bearbeite jeder
Fachbereich seine Vergaben selbst. Bei einer Zusammenführung zu einer zentralen
Stelle gehe es auch nur darum, allgemeine rechtliche Kenntnisse rund um die
Vergabe (z.B. Ermittlung von Wertgrenzen) zu bündeln und nicht notwendige
fachliche Kenntnisse für die inhaltliche Prüfung. Die werde nach wie vor von
den Fachbereichen gefordert.
Aktuell
sei der zuständige Mitarbeiter zu Seminaren angemeldet und werde bereits jetzt
in alle Vergabeprozesse eingebunden.
Zur
zentralen Einkaufsorganisation erläutert Herr Stobbe, dass leider aufgrund
eines über mehrere Monate andauernden Personalausfalls die Umsetzung aktuell
stagniere. Geplant sei, dass der gesamte Einkauf über eine Vollzeitstelle
abgewickelt werde.
Zur
zentralen Steuerung führt er aus, dass zukünftig eine zentrale und damit
einhergehende einheitliche Abwicklung des Sitzungsdienstes über den Bereich
Ratsmanagement gesteuert werde, die Fachlichkeit aber weiterhin aus den
Fachbereichen kommen müsse. Durch zentralen Druck und Versand fallen zum
Beispiel Wege weg.
Das
Belegungsmanagement finde heute im Wesentlichen im FB 4 statt, wobei der FB 2
wiederum für die Betrauung der entsprechenden Immobilien verantwortlich sei.
Dies soll an einer Stelle konzentriert werden.
Herr
Schweinsberg ergänzt, dass die detaillierte Planung schon mit dem
Stadtsportverband gemeinsam erfolge, die übrigen nicht Im Stadtsportverband
organisierten Vereine jedoch befürchten, dass bei einer Belegung durch den
Stadtsportverband nur die „Restzeiten“ der Hallen überlassen bekommen.
Zielführender sei daher die abschließende Entscheidung von Seiten der
Verwaltung.
Zu
dem Bereich der IT führt Herr Stobbe aus, dass die IT und GPA zur Zeit die
vorhandenen Strukturen neu diskutieren. Aktuell werden alle vorhandenen
Softwarepakete analysiert und die Aufstellung des Helpdesks überprüft. Der
Themenkomplex befinde sich somit im laufenden Prozess unter Beteiligung der
GPA. Ein Ergebnis werde voraussichtlich nach der Sommerpause dargestellt werden
können.
Herr
Gießwein beantragt, die Fachbereiche 2 und 6 (neu) – wie im Gutachten der Firma
PWC dargestellt - zusammenzuführen.
Der
Bürgermeister weist darauf hin, dass heute im Wesentlichen die Zuordnung der
Bereiche zum Geschäftsbereich II beschlossen werden sollen und erkundigt sich,
ob der Antrag als Prüfungsauftrag zu werten sei, die vorgenannten beiden
Fachbereiche als eine Einheit darzustellen.
Herr
Flüshöh bringt in Erinnerung, dass das Gutachten diese Zusammenlegung empfehle
und keine sachlichen Gründe von der Verwaltung vorgetragen wurden, die gegen
eine Zusammenführung sprechen.
Wenn
sich an dieser Stelle derart nah an dem PWC-Gutachten orietiert werde, fordert
Herr Feldmann auf, dies auch bei der Stellendiskussion zu tun und nicht bis
2021 insgesamt 24,5 Stellen, sondern nur die im Gutachten ausgewiesenen 7,8
Stellen einzusparen.
Herr
Gießwein betont, dass die Zusammenführung des Fachbereiches 2 mit dem (neuen)
Fachbereich 6 konkret beantrage und nicht beantrage, eine eventuelle
Zusammenlegung zu prüfen.
Er
verliest den Wortlaut seiner Antragstellung wie folgt.
Die Verwaltung nimmt bereits
zum jetzigen Zeitpunkt die vollständige Integration des FB 2 in den (neuen) FB
6 vor. Außerdem wird Sie beauftragt, der Politik regelmäßig im Hauptausschuss
über die Umsetzung und die damit einhergehenden Maßnahmen Bericht zu erstatten.
Abstimmung
über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
9 |
|
dagegen: |
7 |
|
Enthaltungen: |
2 |
Anschließend
stellt Herr Gießwein nachstehenden Antrag:
Die Verwaltung beginnt bereits
zum jetzigen Zeitpunkt die Rückführung der TBS in die Kernverwaltung
vorzubereiten und erstattet hierüber und über mögliche Synergien aus der
Rückführung dem Verwaltungsrat der TBS und dem Hauptausschuss regelmäßig
Bericht. Dies soll die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Vorstand der AÖR
tun und dabei alle unterschiedlichen Möglichkeiten einer Integration der TBS
beleuchten und der Politik zur Beratung vorlegen.
Abstimmung
über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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|
dafür |
9 |
|
dagegen: |
8 |
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Enthaltungen: |
1 |
Nachfolgend
stellt der Bürgermeister den Beschlussvorschlag aus Verwaltungs-Vorlage
234/2014 zur Abstimmung:
Beschluss:
- Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, den Geschäftskreis des 1. Beigeordneten
entsprechend der in der Anlage 2 dargestellten Aufgabenverteilung ab dem
01.01.2015 festzulegen.
- Der Hauptausschuss nimmt die Maßnahmen zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Umsetzungsstand berichten.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
17 |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
1 |