Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1

Herr Stobbe leitet ein, dass die Beschlussfassung für den Rat am 26.02.2015 vorgesehen sei. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass der Vorschlag den meisten Punkten aus dem PWC-Gutachten folge und dem organisatorische Maßnahmen hinterliegen, um Synergien entsprechend zu nutzen.

 

Herr Gießwein merkt an, dass die Vorlage zunächst vertagt worden sei und man sich im Ältestenrat nicht einig war. Die Ausführungen in der Vorlage seien bei Hinzuziehung des PWC-Gutachtens nachvollziehbar, jedoch nicht die fehlende vollständige Integration des Fachbereiches 2 in den Fachbereich 6. Zur eventuellen  Rückführung der TBS in die Kernverwaltung sei klar, dass diese Zeit brauche und es hierzu unterschiedliche Modelle geben könne. Aber bereits jetzt müsse begonnen werden, unter Beteiligung des Verwaltungsrates und des Vorstandes der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ein Konzept zu entwickeln. Die Integration des FB 2 hingegen müsse jetzt bereits stattfinden.

 

Herr Stobbe wendet ein, dass die im Ältestenrat vorgetragenen Überlegungen, bei Rückführung der TBS ein technisches Dezernat zu bilden, nicht Bestandteil der von der Verwaltung vorgesehenen Organisation sei. Der politische Beschluss laute, dass wenn eine Steuerpflicht bei den TBS eintrete, die Thematik angegangen werden solle.

Ohne Eintreten einer Steuerpflicht solle die TBS als AöR fortbestehen.

 

Herr Schweinsberg unterstreicht, dass die Verwaltung die vorgestellte Variante  vorschlage, da sie die Möglichkeit der Wiedereingliederung der TBS gebe.

 

Bürgermeister Stobbe ergänzt, dass es eine Teilung des jetzigen Fachbereich 5 in zukünftig FB 5 und FB 6 geben werde. Für den neuen FB 6 gebe es eine Fachbereichsleitung und für den zukünftigen FB 5 müsse es dann noch eine geben.

 

Herr Feldmann hat große Bedenken, dass zu weit gegriffen werde, wenn statt der von Fa. PWC vorgeschlagen, 7,8 Stellen eingespart werden die verwaltungsseitig bis 2012 ausgewiesen 24,5 Stellen. Seiner Auffassung nach werde eher mehr Personal benötigt, um Synergieeffekte zu erzielen.

 

Herr Stobbe erklärt, dass das vom Rat beschlossene Personalwirtschaftskonzept  maßgeblich und Bestandteil des Haushaltes sei und sich dieses fortlaufend in Umsetzung befinde.

 

Herr Flüshöh stellt in Frage, ob nach heutigem Kenntnisstand und Einführung des NKF die Ausgliederung der TBS überhaupt nochmal beschlossen würde. Das Bundesfinanzministerium hat sich deutlich ausgesprochen und er hält es daher für sinnvoll, sich frühzeitig gemeinsam mit dem Vorstand der TBS Gedanken über die anstehende Veränderung zu machen.

 

Herr Kick stellt drei mögliche Optionen vor. Zum einen könne es bei der AöR belassen werden, zum zweiten sei ein Eigenbetrieb denkbar und zum dritten die vollständige Integration. Anzumerken sei jedoch, dass an keiner Stelle Synergieeffekte plausibel belegt werden. Für ihn habe sich die Verselbständigung sehr bewehrt und er sehe die Arbeit der TBS bislang sehr positiv. Eine kurzfristige Umstellung sei für ihn nicht denkbar.

 

Herr Flüshöh begrüßt ebenfalls Bereiche, die gut laufen. Im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung sei die TBS der Verwaltung sogar voraus und solle bei etwaiger Zusammenführung genutzt werden. Er gehe aufgrund der Aussagen auf Bundesebene davon aus, dass die Umstellung auf jeden Fall erforderlich werde.

 

Herr Gießwein sieht eventuelle Synergieeffekte erst im zweiten Schritt. Der erste Schritt sei, sich bereits jetzt auf die angekündigte Veränderung vorzubereiten. Dieser Vorbereitungsprozess werde nicht vor 2016 abgeschlossen sein.

 

Gegen den Vorschlag, Überlegungen anzustellen, wendet Herr Kick nichts ein. Nach seiner Auffassung sollte es sich aber auf den Prozess des Denkens beschränken und nicht auf eine etwaige Umstellung.

 

Auf Nachfrage des Herrn Stobbe, was dann gegen die vorgeschlagene Geschäftsverteilung spreche, erwidert Herr Gießwein, dass alles in einem Kontext zu sehen sei.

 

Herr Flüshöh zeigt an, zu den Ausführungen in der Vorlage noch diverse Rückfragen zu haben. Zu der zentralen Vergabestelle bittet er um Erläuterung, wie diese im Hinblick auf die Kompliziertheit des Vergaberechtes praktisch umgesetzt werden soll. Zu dem mit Beginn 01.01.2015 angeführten zentralen Einkauf erkundigt er sich, ob dieser umgesetzt sei. Weiter bittet er um Information über den Zusammenhang des Ratsmanagements und der zentralen Steuerung.

Beim Belegungsmanagement fragt er sich, warum dies nicht auf den Stadtsportverband übertragen werde, der sich hierzu bereit erklärt habe.

Zu den IT-Kosten bittet er um Mitteilung, wie weit die Umsetzung sei oder ob es lediglich eine Analyse nach den Untersuchungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gebe.

 

Zur ersten Frage nimmt Herr Schweinsberg Stellung. Zur Zeit bearbeite jeder Fachbereich seine Vergaben selbst. Bei einer Zusammenführung zu einer zentralen Stelle gehe es auch nur darum, allgemeine rechtliche Kenntnisse rund um die Vergabe (z.B. Ermittlung von Wertgrenzen) zu bündeln und nicht notwendige fachliche Kenntnisse für die inhaltliche Prüfung. Die werde nach wie vor von den Fachbereichen gefordert.

Aktuell sei der zuständige Mitarbeiter zu Seminaren angemeldet und werde bereits jetzt in alle Vergabeprozesse eingebunden.

 

Zur zentralen Einkaufsorganisation erläutert Herr Stobbe, dass leider aufgrund eines über mehrere Monate andauernden Personalausfalls die Umsetzung aktuell stagniere. Geplant sei, dass der gesamte Einkauf über eine Vollzeitstelle abgewickelt werde.

 

Zur zentralen Steuerung führt er aus, dass zukünftig eine zentrale und damit einhergehende einheitliche Abwicklung des Sitzungsdienstes über den Bereich Ratsmanagement gesteuert werde, die Fachlichkeit aber weiterhin aus den Fachbereichen kommen müsse. Durch zentralen Druck und Versand fallen zum Beispiel Wege weg.

 

Das Belegungsmanagement finde heute im Wesentlichen im FB 4 statt, wobei der FB 2 wiederum für die Betrauung der entsprechenden Immobilien verantwortlich sei. Dies soll an einer Stelle konzentriert werden.

 

Herr Schweinsberg ergänzt, dass die detaillierte Planung schon mit dem Stadtsportverband gemeinsam erfolge, die übrigen nicht Im Stadtsportverband organisierten Vereine jedoch befürchten, dass bei einer Belegung durch den Stadtsportverband nur die „Restzeiten“ der Hallen überlassen bekommen. Zielführender sei daher die abschließende Entscheidung von Seiten der Verwaltung.

 

Zu dem Bereich der IT führt Herr Stobbe aus, dass die IT und GPA zur Zeit die vorhandenen Strukturen neu diskutieren. Aktuell werden alle vorhandenen Softwarepakete analysiert und die Aufstellung des Helpdesks überprüft. Der Themenkomplex befinde sich somit im laufenden Prozess unter Beteiligung der GPA. Ein Ergebnis werde voraussichtlich nach der Sommerpause dargestellt werden können.

 

Herr Gießwein beantragt, die Fachbereiche 2 und 6 (neu) – wie im Gutachten der Firma PWC dargestellt - zusammenzuführen.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass heute im Wesentlichen die Zuordnung der Bereiche zum Geschäftsbereich II beschlossen werden sollen und erkundigt sich, ob der Antrag als Prüfungsauftrag zu werten sei, die vorgenannten beiden Fachbereiche als eine Einheit darzustellen.

 

Herr Flüshöh bringt in Erinnerung, dass das Gutachten diese Zusammenlegung empfehle und keine sachlichen Gründe von der Verwaltung vorgetragen wurden, die gegen eine Zusammenführung sprechen.

 

Wenn sich an dieser Stelle derart nah an dem PWC-Gutachten orietiert werde, fordert Herr Feldmann auf, dies auch bei der Stellendiskussion zu tun und nicht bis 2021 insgesamt 24,5 Stellen, sondern nur die im Gutachten ausgewiesenen 7,8 Stellen einzusparen.

 

Herr Gießwein betont, dass die Zusammenführung des Fachbereiches 2 mit dem (neuen) Fachbereich 6 konkret beantrage und nicht beantrage, eine eventuelle Zusammenlegung zu prüfen.

 

Er verliest den Wortlaut seiner Antragstellung wie folgt.

Die Verwaltung nimmt bereits zum jetzigen Zeitpunkt die vollständige Integration des FB 2 in den (neuen) FB 6 vor. Außerdem wird Sie beauftragt, der Politik regelmäßig im Hauptausschuss über die Umsetzung und die damit einhergehenden Maßnahmen Bericht zu erstatten.

 

Abstimmung über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

9

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

2

 

Anschließend stellt Herr Gießwein nachstehenden Antrag:

Die Verwaltung beginnt bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Rückführung der TBS in die Kernverwaltung vorzubereiten und erstattet hierüber und über mögliche Synergien aus der Rückführung dem Verwaltungsrat der TBS und dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht. Dies soll die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Vorstand der AÖR tun und dabei alle unterschiedlichen Möglichkeiten einer Integration der TBS beleuchten und der Politik zur Beratung vorlegen.

 

Abstimmung über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

9

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen:

1

 

 

Nachfolgend stellt der Bürgermeister den Beschlussvorschlag aus Verwaltungs-Vorlage 234/2014 zur Abstimmung:


Beschluss:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, den Geschäftskreis des 1. Beigeordneten entsprechend der in der Anlage 2 dargestellten Aufgabenverteilung ab dem 01.01.2015 festzulegen.

  2. Der Hauptausschuss nimmt die Maßnahmen zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Umsetzungsstand berichten.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1