Sitzung: 22.01.2015 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2
Vorlage: 019/2015
Vor Einstieg in Tagesordnungspunkt A 12 erläutert Herr Schweinsberg im Wege einer Präsentation
die Steuersätze auf Basis des Etats 2015 – Stand: 6. Änderungsliste – mit
diversen Hebesatzpunkten in der Grundsteuer B und jeweiligen Jahresergebnissen
für die Jahr 2015 bis 2021. Die
Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Anschließend ruft der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt A 12 mit Verwaltungsvorlage 019/2015 auf.
Herr Feldmann beantragt getrennte Abstimmung über die Positionen Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
Nach Einwand des Herrn Gießwein, dass dann der Beschlussvorschlag abgeändert werden müsse, zieht Herr Feldmann seinen Antrag zurück.
Auf Basis der zuvor in heutiger Ratssitzung zum Haushalt
2015 gefassten Beschlüsse soll der Entwurf der Satzung unter § 1 Ziffer 1 B wie
folgt abgeändert werden:
Hebesatzpunkte Grundsteuer B von bisher 650 v.H. auf 550 v.H.
Geänderter Satzungstext:
6. Änderungssatzung (Entwurf)
über die
Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Stadt Schwelm vom
________
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. 08. 1973 (BGBl. I S. 965), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 19.05.1999 (BGBl I S. 1010) und des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung von Realsteuern vom 16. 12. 1981 (GV. NRW. S. 732) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) - in den z.Zt. jeweils geltenden Fassungen - hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 22.01.2015 die nachstehende 6. Änderungssatzung beschlossen:
Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm vom 29.03.2005 in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
§ 1
Die Hebesätze für die
Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Schwelm ab
dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 215 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 550 v.H.
2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 490 v.H.
§ 2
Die 6. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Geänderter
Beschluss:
Die 6. Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Verwaltungsvorlage Nr. 019/2015 beigefügten geänderten Entwurf (Text siehe oben) beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
35 |
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dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
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