Der Ausschussvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend verpflichtet Herr Philipp die Ausschussmitglieder Frau Marianne Rindermann, Frau Stefanie Schumann, und Frau Katharina Vogt nach § 67 GO per Handschlag.