Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Rahmen der Diskussion des Finanzausschusses zum o.g. Antrag wurde darum gebeten, weitere Informationen zu den Hintergründen im Verwaltungsrat zu geben.

Der für das dritte Quartal fortgeschriebene Etatabgleich weist eine Unterschreitung der anteiligen Ansätze in Höhe von 159 T€ aus. Zum Halbjahr betrug die anteilige Unterschreitung 175 T€. Seitens der Fraktion Die Bürger besteht noch Erläuterungsbedarf, warum dieser Wert nicht linear hochgerechnet als Potenzial für weitere Konsolidierungsbeträge zur Verfügung steht.

Die Unterschreitung am Ende des 3. Quartals resultiert mit 100 T€ aus den bislang nicht bzw. pauschal abgerechneten Winterdienstansätzen. Die Inanspruchnahme für Winterdienstleistungen wird im Rahmen der Gebührenabrechnung 2014 Anfang 2015 ermittelt und mit der Stadt abgerechnet.

 

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Konsolidierungsbeitrag der TBS eine Erhöhung der Gewinnausschüttung vorgegeben, die durch die TBS u. a. dadurch untermauert wurde, dass Kapazitäts- und Leistungsanpassungen zu einer geringeren Inanspruchnahme der Planansätze führen. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht abgerechnet. Für die Aufwandseite der Stadt bedeutet dies eine verringerte Inanspruchnahme der Ansätze. Für die Umsatzseite und damit für das Ergebnis der TBS ist ebenfalls mit einer Reduzierung zu rechnen. Dies wirkt sich wiederum ertragsmindernd auf die Stadt aus. Da sich Aufwands- und Ertragsreduzierung bei der Stadt die Waage halten, wird das Konsolidierungsziel der TBS mit Blick auf das Ergebnis der Stadt erreicht.

 

Zusammenfassend bedeutet dies, dass eine Ansatzunterschreitung wie im Etatabgleich dargestellt die Erfüllung des Konsolidierungsbeitrages signalisiert und nicht, dass Spielraum für weitere Ansatzreduzierungen besteht.