Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Die Finanzministerkonferenz hat dem Bundesfinanzminister Ende Oktober den Entwurf eines neuen § 2 b des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt, mit dem Ziel, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zu initiieren und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in einem darauf abgestimmten Verfahren zu veröffentlichen.
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Rechtsprechung des Finanzhofes, wonach das derzeit geltende nationale Recht bereits jetzt eine Umsatzbesteuerung von Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts erfordert. Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Definition des Begriffs der “größeren Wettbewerbsverzerrung”, die als Kriterium für die Unternehmereigenschaft im Sinne des alten § 2 UstG gilt.

Die inhaltliche Auswertung des Gesetzentwurfes ist noch nicht abgeschlossen. Der Vorstand wird weiter berichten