Sitzung: 27.11.2014 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 206/2014/2
Herr
Weidenfeld bezieht sich auf die Ausführungen im Hauptausschuss und erkundigt
sich, ob der Eigentümer zum Erhalt der Bäume bewegt werden konnte.
Herr
Striebeck teilt mit, dass es eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer gegeben
habe und dieser den Baumbestand grundsätzlich so beibehalten wolle.
Auf
Nachfrage des Herrn Weidenfeld, bestätigt Herr Striebeck, dass es bisher nur
die mündliche Aussage des Eigentümers gebe, da die Kontaktaufnahme auch erst am
gestrigen Tage stattgefunden habe.
Herr
Weidenfeld weist darauf hin, dass die Festsetzung eines Baumbestandes im
Baulandverfahren die einzige Handhabe sei, auf den Baumbestand Einfluss zu
nehmen.
Herr Feldmann bringt zum Ausdruck, die Aussage des Eigentümers gerne schriftlich haben zu wollen.
Beschluss:
1.
Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (2) BauGB wird zur Kenntnis genommen.
2.
Das Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird zur Kenntnis
genommen. Der Anregung des LWL-Archäologie für Westfalen wird gefolgt, der
Hinweis „Bodendenkmäler“ wird um die „vermuteten Bodendenkmäler“ ergänzt. Der
vorgetragenen Anregung der AGU-Schwelm wird, wie in dieser Vorlage dargestellt,
nicht gefolgt
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten geänderten Vorentwurfs die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § (2) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
32 |
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dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
2 |