Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Herr Weidenfeld bezieht sich auf die Ausführungen im Hauptausschuss und erkundigt sich, ob der Eigentümer zum Erhalt der Bäume bewegt werden konnte.

 

Herr Striebeck teilt mit, dass es eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer gegeben habe und dieser den Baumbestand grundsätzlich so beibehalten wolle.

 

Auf Nachfrage des Herrn Weidenfeld, bestätigt Herr Striebeck, dass es bisher nur die mündliche Aussage des Eigentümers gebe, da die Kontaktaufnahme auch erst am gestrigen Tage stattgefunden habe.

 

Herr Weidenfeld weist darauf hin, dass die Festsetzung eines Baumbestandes im Baulandverfahren die einzige Handhabe sei, auf den Baumbestand Einfluss zu nehmen.

 

Herr Feldmann bringt zum Ausdruck, die Aussage des Eigentümers gerne schriftlich haben zu wollen.


Beschluss:

 

1.    Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB wird zur Kenntnis genommen.        

2.    Das Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung des LWL-Archäologie für Westfalen wird gefolgt, der Hinweis „Bodendenkmäler“ wird um die „vermuteten Bodendenkmäler“ ergänzt. Der vorgetragenen Anregung der AGU-Schwelm wird, wie in dieser Vorlage dargestellt, nicht gefolgt 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten geänderten Vorentwurfs die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § (2) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 



 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

32

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

2