Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 28.04.2014 bis einschließlich 31.05.2015  vorgetragenen Anregungen werden,   wie in Ziffer 2. dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.

  2. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen werden, wie in Ziffer 3  dargestellt, abgewogen.

  3. Die nach dem Besitzerwechsel des Brauereigeländes vorgetragenen Anregungen des neuen Grundstückseigentümers (Anlage 12 und 13) werden, wie in Ziffer 4 dargestellt, abgewogen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

  5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

  6. „Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag über eine attraktive städtebauliche Gestaltung und Nutzung des Brauereigeländes zu entwickeln.“

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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