Sitzung: 20.11.2014 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 198/2014/2
Herr Guthier stellt zunächst bezugnehmend auf eine
Fragestellung im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) klar, was die
aktuell gültige Zuständigkeitsordnung der Stadt Schwelm hinsichtlich der
Zuständigkeiten in Bauleitplanverfahren regle. Zurzeit seien auch die verfahrensleitenden
Beschlüsse vom Rat zu fassen. Für die nächste Änderung der
Zuständigkeitsordnung wurde angeregt, von dieser Regelung, die in 2010 aufgrund
seinerzeit geltender Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes getroffen
worden sei, wieder abzusehen, da es diese Rechtslage in der Form nicht mehr
gebe.
Herr Flüshöh bedankt sich für die Klarstellung und begrüßt
die beabsichtigte Änderung in den Verantwortlichkeiten.
Herr Feldmann äußert Bedenken, da es zum Teil auch von der
Relevanz her um wichtige politische Entscheidungen gehe, die seiner Auffassung
nach im Stadtrat beschlossen werden sollten.
Herr Schweinsberg entgegnet, dass es nicht um die
grundsätzliche Aufstellung eines Bebauungsplanes oder den Beschluss einer
Satzung, sondern lediglich um die Verfahrensschritte dazwischen gehe.
Beschluss:
1.
Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 15.09.2014 bis
einschließlich 17.10.2014 statt. Während dieser Zeit gingen keine Anregungen
bei der Verwaltung ein.
2.
Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB fand in der Zeit vom 15.09.2014 bis
einschließlich 17.10.2014 statt. Die während der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgetragene Anregung der
AGU Schwelm wird, wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.
3.
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (2) BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (2) BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes
(Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
durchzuführen. Während dieser Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |