Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Gießwein knüpft an die Fragestellung des Herrn Betz zu dem Schutz von Bäumen an. Sie halte es für wünschenswert, wenn die Verwaltung überlege, wie der betroffene Baumbestand trotz aufgehobener Baumschutzsatzung gesichert werden könnte.

 

Herr Stobbe ist irritiert, da die Baumdiskussion in erster Linie den Bereich der Südstraße betreffe.

 

Frau Gießwein erklärt, dass ihre Einwände für beide Bereiche gelten.

 

Herr Schweinsberg bringt in Erinnerung, dass es bei der heutigen Beschlussfassung um die öffentliche Beteiligung gehe und das Anliegen des Baumschutzes als Auftrag vermerkt und ein Gespräch mit der AGU gesucht werde.

 

Da gerade die Beteiligung der Öffentlichkeit bevorstehe, regt Herr Flüshöh an, dass Herr Betz seine Fragestellung verschriftliche und damit eine Eingabe aus der Öffentlichkeit vorliege, die verfolgt werden könne.

 

Herr Gießwein erklärt, dass es nicht nur um die Eingabe des Herrn Betz gehe, sondern darum, sicherzustellen, dass die Bäume nicht abgeholzt werden. Der einfachste Weg sei, sich vom Investor etwas unterschreiben zu lassen.

 

Herr Kampschulte hält es ebenfalls für eine gute Lösung, die vorgetragenen Anregungen über das bevorstehende Verfahren aufzugreifen und mit dem Investor eine Regelung zu treffen. Zu der Diskussion hinsichtlich der aufgehobenen Baumschutzsatzung wendet er ein, dass jeder, der der Meinung sei, eine Baumschutzsatzung müsse wieder erlassen werde, dies beantragen könne.

Der seinerzeit von der CDU-Fraktion eingebrachte Vorschlag, die Baumschutzsatzung aufzuheben, habe sich seiner Ansicht nach bewährt und nicht zu ursprünglich befürchtetem wildem Abholzen geführt.

 

Herr Stobbe erklärt, die Anregung zu Protokoll zu nehmen.

 

Protokollnotiz der Verwaltung:

Auf Anregung der Fraktion B‘90/Die Grünen soll die Möglichkeit eines Schutzes der vorhandenen Bäume im Bauleitplanverfahren geprüft und dargestellt werden, ggf. mit konkretem Abwägungsvorschlag der Verwaltung.

Gleichzeitig soll eine Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung erfolgen.


Beschluss:

 

1.    Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB wird zur Kenntnis genommen.        
     

2.    Das Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird zur Kenntnis genommen. Der vorgetragenen Anregung der AGU-Schwelm wird, wie in dieser Vorlage dargestellt, nicht gefolgt.  
     

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten geänderten Entwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1