Sitzung: 20.11.2014 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 195/2014/2
Frau Gießwein knüpft an die Fragestellung des Herrn Betz zu
dem Schutz von Bäumen an. Sie halte es für wünschenswert, wenn die Verwaltung
überlege, wie der betroffene Baumbestand trotz aufgehobener Baumschutzsatzung
gesichert werden könnte.
Herr Stobbe ist irritiert, da die Baumdiskussion in erster
Linie den Bereich der Südstraße betreffe.
Frau Gießwein erklärt, dass ihre Einwände für beide Bereiche
gelten.
Herr Schweinsberg bringt in Erinnerung, dass es bei der
heutigen Beschlussfassung um die öffentliche Beteiligung gehe und das Anliegen
des Baumschutzes als Auftrag vermerkt und ein Gespräch mit der AGU gesucht
werde.
Da gerade die Beteiligung der Öffentlichkeit bevorstehe,
regt Herr Flüshöh an, dass Herr Betz seine Fragestellung verschriftliche und
damit eine Eingabe aus der Öffentlichkeit vorliege, die verfolgt werden könne.
Herr Gießwein erklärt, dass es nicht nur um die Eingabe des
Herrn Betz gehe, sondern darum, sicherzustellen, dass die Bäume nicht abgeholzt
werden. Der einfachste Weg sei, sich vom Investor etwas unterschreiben zu
lassen.
Herr Kampschulte hält es ebenfalls für eine gute Lösung, die
vorgetragenen Anregungen über das bevorstehende Verfahren aufzugreifen und mit
dem Investor eine Regelung zu treffen. Zu der Diskussion hinsichtlich der
aufgehobenen Baumschutzsatzung wendet er ein, dass jeder, der der Meinung sei,
eine Baumschutzsatzung müsse wieder erlassen werde, dies beantragen könne.
Der seinerzeit von der CDU-Fraktion eingebrachte Vorschlag,
die Baumschutzsatzung aufzuheben, habe sich seiner Ansicht nach bewährt und
nicht zu ursprünglich befürchtetem wildem Abholzen geführt.
Herr Stobbe erklärt, die Anregung zu Protokoll zu nehmen.
Protokollnotiz der Verwaltung:
Auf
Anregung der Fraktion B‘90/Die Grünen soll die Möglichkeit eines Schutzes der
vorhandenen Bäume im Bauleitplanverfahren geprüft und dargestellt werden, ggf.
mit konkretem Abwägungsvorschlag der Verwaltung.
Gleichzeitig
soll eine Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Regelung erfolgen.
Beschluss:
1.
Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (2) BauGB wird zur Kenntnis genommen.
2.
Das Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird zur Kenntnis
genommen. Der vorgetragenen Anregung der AGU-Schwelm wird, wie in dieser
Vorlage dargestellt, nicht gefolgt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten geänderten Entwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
15 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
1 |