Herr Guthier erläutert die von FB 5 zu den Etatberatungen gefertigten Mitteilungen,

die per Beamer an die Wand projiziert werden:

 

1.

Etatberatungen, 2. Änderungsliste zum Haushaltsplan-Entwurf 2015:

Errichtung einer Bushaltestelle an der Winterberger Straße

 

Aus dem Baugebiet Winterberg heraus soll neben der Verlängerung einer Gehwegteillänge auch ein Fußgängerüberweg auf die südliche Seite der Winterberger Straße (B 483) geführt werden. Die Ortsdurchfahrtsgrenze wird in östliche Richtung hinter diesen Überweg verlegt. Gehwegverlängerung und Fußgängerüberweg sind Bestandteil der vom Erschließungsträger auf seine Kosten herzustellenden Anlagen.

Auf der südlichen Seite befindet sich allerdings kein städtischer Fußweg sondern nur ein schmaler unbefestigter Seitenstreifen, an den sich eine auf der Fahrbahn abmarkierte Bushaltestelle in der Baulast von Strassen.NRW anschließt. Die Baulastträgerschaft für Gehwege in diesem Bereich obliegt der Stadt Schwelm. Um den Fußgängerverkehr sicher an den bestehenden Gehweg - westlich "Am Heerweg" gelegen - heranzuführen ist gemeinsam mit dem Erschließungsträger und Strassen.NRW die Idee entstanden und entwickelt worden, die Bushaltestelle mit Buskapstein und gepflasterter Aufstellfläche barrierefrei auszubauen und an den vg. Gehweg anzuschließen. Damit wird einerseits dem Fußgängerverkehr eine sichere Verbindung zum und vom Baugebiet Winterberg geboten und andererseits dem ÖPNV-Verkehr eine den heutigen Anforderungen genügende Bushaltestelle geschaffen.

 

Die Bushaltestelle soll künftig in der Baulast der Stadt stehen. Baulastwechsel, Vermessung und Grunderwerb sind noch mit Straßen.NRW einvernehmlich zu regeln. Sie soll barrierefrei umgebaut werden, mithin soll den Belangen von Personen mit Mobilitätseinschränkungen Rechnung getragen werden. Eine Kostenbeteiligung der Stadt wird erwartet und erscheint aus Sicht der Verwaltung angezeigt.

 

Es wurde für die 2. Änderungsliste zum HH-Plan-Entwurf 2015 folgende Etatanmeldung gefertigt:

12.01.05/0238.785210 „Kostenbeteiligung Bushaltestelle Winterberger Str. (B 483)“ über 15.000 €

 

Der dazu gehörige Plan ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

 

2.

Etatberatungen, 2. Änderungsliste zum Haushaltsplan-Entwurf 2015:

Haushaltsvoranschlag für die Errichtung einer Kreisverkehrsanlage auf der Prinzenstraße

Im Rahmen des straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens einer Teilfläche der Erschließungsanlage "Rheinische Straße" ist von einem an das Plangebiet angrenzenden Anlieger eine Verschlechterung der verkehrlichen Abläufe reklamiert worden. In einem Abwägungsprozess sind die Einwendungen insgesamt zurückgewiesen worden (sh. Vorlage Nr. 016/2014 vom 22.01.2014).

In diesem Zusammenhang ist aber eine Verbesserung der verkehrlichen Situation durch die Errichtung einer Kreisverkehrsanlage auf der Prinzenstraße thematisiert worden. Für eine "kleine Lösung" ist ein Kostenaufwand von 70.000 € ermittelt worden. Hierzu sollen Drittmittel von den Anliegern eingeworben werden.

Es wurde für die 2. Änderungsliste zum HH-Planentwurf 2015 folgende Etatanmeldung gefertigt:

12.01.01/0237.785210 „Kreisverkehrsanlage Prinzenstraße“ über 70.000 €

 

Der FinanzA hat in seiner Sitzung vom 23.10.2014 mit Mehrheit (6-ja, 5-nein, 4-E) beschlossen, den Ansatz auf 5.000 € zu reduzieren und einen Sperrvermerk zugunsten AUS auszusprechen.