Sitzung: 20.11.2014 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 238/2014
Herr Flüshöh erklärt, dass die Verpflichtung nicht nur für die Rats- und Ausschussmitglieder bestehe, sondern auf der anderen Seite auch für den Bürgermeister.
Er bittet den Bürgermeister zu überprüfen, ob er dieser Aufforderung in den letzten Jahren nachgekommen sei und weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang nach seiner Auffassung – wie bereits seinerzeit erörtert –Abführungspflichten entstehen.
Beschluss:
Der Rat beschließt
folgendes Verfahren zur Erhebung der Angaben und Veröffentlichung der Daten
nach der Gemeindeordnung (GO NRW) und dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
(KorruptionsbG):
- Die Auskünfte nach § 43
Abs. 3 GO NRW sowie die Angaben nach § 16 KorruptionsbG werden jährlich
durch ein einheitliches Anzeigeverfahren im Wege eines einheitlichen
Meldebogens schriftlich gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten erklärt.
- Die nach § 16
KorruptionsbG von den Mitgliedern des Rates und den sachkundigen
Bürgerinnen und Bürgern jährlich zu veröffentlichenden Daten werden
dauerhaft über das Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt
Schwelm veröffentlicht. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die
Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem/der Meldepflichtigen.
- Das Verfahren der
Veröffentlichung über das Internet wird einmalig durch öffentliche
Bekanntmachung bekannt gemacht, danach wird durch einen Hinweis auf der
Homepage publiziert.
- Von den persönlichen Daten, die nach § 43 Abs. 3 GO NRW zu erklären sind, werden Namen und Anschrift über das Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |