Sitzung: 20.11.2014 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 129/2014
Beschluss:
Die Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Schwelm werden wie folgt ergänzt:
1.1.1. Zum
Schutz der Kinder und Jugendlichen ist mit den Vereinen und Verbänden eine
Vereinbarung über einen
Tätigkeitsausschluss von Personen, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle
Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt worden sind, zu treffen.
Vereinen und Verbänden, die dieser
Vereinbarung zur Erbringung des erweiterten Führungszeugnisses nicht
nachkommen, werden keine Räumlichkeiten oder Sportanlagen der Stadt zur Nutzung
zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |