Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Die Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Schwelm werden wie folgt ergänzt:

1.1.1.   Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist mit den Vereinen und Verbänden eine Vereinbarung  über einen Tätigkeitsausschluss von Personen, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt worden sind, zu treffen.
Vereinen und Verbänden,  die dieser Vereinbarung zur Erbringung des erweiterten Führungszeugnisses nicht nachkommen, werden keine Räumlichkeiten oder Sportanlagen der Stadt zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x