Herr Walter Betz erkundigt mit Hinweis auf die seinerzeit aufgehobene Baumschutzsatzung und den von der AGU vorgetragenen Einwänden, ob die  Verwaltung versuche, die zum Beispiel im Bereich des Bebauungsplan (BPlan) Südstraße vorhandenen Bäume zu schützen. Dort befinden sich Gehölze, die möglicherweise als erhaltenswert einzustufen seien. Er fragt nach den Kriterien, die für eine solche Einstufung gelten und ob es überhaupt noch möglich sei, in Schwelm Bäume zu schützen. Die zur Beschlussfassung stehende überbaubare Fläche grenze zum Teil an die Gehölze.

 

Herr Lethmate führt hierzu aus, dass der Fachbereich Stadtentwicklung abwägen  musste, ob dem Schutz der Bäume oder der überbaubaren Fläche der Vorrang einzuräumen gewesen sei. Bei der Entscheidung zu Gunsten der überbaubaren Fläche handle es sich um eine zukunftsorientierte Entscheidung.  

Im Übrigen habe er inzwischen Gelegenheit gehabt, Herrn Treimer von der AGU seine Auffassung zu erläutern, der dies nach diesem Gespräch ebenso sah.

 

Auf Nachfrage des Herrn Betz, ob der Investor rein theoretisch die Bäume sofort fällen könnte, bejaht Herr Lethmate dies, weist aber darauf hin, dass der Investor darauf abziele, für ein besseres Ambiente das vorhandene Grün einzubeziehen.

 

Herr Feldmann schlägt vor, die Bäume unter Schutz zu stellen, wenn sie nicht gefällt werden sollen.

 

Anschließend erklärt Herr Betz, dass im Bereich der Südstraße aufgrund der Vermutung, dass sich dort Denkmäler befinden, ein Baggerschnitt vorgenommen werde. Er erkundigt sich zum einen, was ein Baggerschnitt sei und zum anderen, ob es sich bei diesem um eine bindende Verpflichtung handle.

 

Herr Lethmate erläutert, dass das beteiligte Amt für Bodendenkmalpflege und Archäologie aus der Vermutung heraus, dass sich dort Denkmäler befinden könnten, dies vorgeschrieben habe. Die Arbeiten werden von einem Archäologen als Fachmann überwacht, damit keine Bodendenkmäler zu schaden kommen.