Sitzung: 20.11.2014 Hauptausschuss
Herr Walter Betz
erkundigt mit Hinweis auf die seinerzeit aufgehobene Baumschutzsatzung und den
von der AGU vorgetragenen Einwänden, ob die
Verwaltung versuche, die zum Beispiel im Bereich des Bebauungsplan
(BPlan) Südstraße vorhandenen Bäume zu schützen. Dort befinden sich Gehölze,
die möglicherweise als erhaltenswert einzustufen seien. Er fragt nach den
Kriterien, die für eine solche Einstufung gelten und ob es überhaupt noch
möglich sei, in Schwelm Bäume zu schützen. Die zur Beschlussfassung stehende überbaubare
Fläche grenze zum Teil an die Gehölze.
Herr Lethmate führt hierzu aus, dass der Fachbereich
Stadtentwicklung abwägen musste, ob dem
Schutz der Bäume oder der überbaubaren Fläche der Vorrang einzuräumen gewesen
sei. Bei der Entscheidung zu Gunsten der überbaubaren Fläche handle es sich um
eine zukunftsorientierte Entscheidung.
Im Übrigen habe er inzwischen Gelegenheit gehabt, Herrn
Treimer von der AGU seine Auffassung zu erläutern, der dies nach diesem
Gespräch ebenso sah.
Auf Nachfrage des Herrn Betz, ob der Investor rein
theoretisch die Bäume sofort fällen könnte, bejaht Herr Lethmate dies, weist
aber darauf hin, dass der Investor darauf abziele, für ein besseres Ambiente
das vorhandene Grün einzubeziehen.
Herr Feldmann schlägt vor, die Bäume unter Schutz zu
stellen, wenn sie nicht gefällt werden sollen.
Anschließend erklärt Herr Betz, dass im Bereich der
Südstraße aufgrund der Vermutung, dass sich dort Denkmäler befinden, ein
Baggerschnitt vorgenommen werde. Er erkundigt sich zum einen, was ein
Baggerschnitt sei und zum anderen, ob es sich bei diesem um eine bindende
Verpflichtung handle.
Herr Lethmate erläutert, dass das beteiligte Amt für Bodendenkmalpflege und Archäologie aus der Vermutung heraus, dass sich dort Denkmäler befinden könnten, dies vorgeschrieben habe. Die Arbeiten werden von einem Archäologen als Fachmann überwacht, damit keine Bodendenkmäler zu schaden kommen.