Beschlussvorschläge :

 

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 28.04.2014 bis einschließlich 31.05.2015  vorgetragenen Anregungen werden,   wie in Ziffer 2. dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.

 

2. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen werden, wie in Ziffer 3  dargestellt, abgewogen.

 

3. Die nach dem Besitzerwechsel des Brauereigeländes vorgetragenen Anregungen des neuen Grundstückseigentümers (Anlage 12 und 13) werden, wie in Ziffer 4 dargestellt, abgewogen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

Die sich im Rahmen des TOP anschließende Diskussion befasst sich in der Hauptsache mit den geplanten textlichen Festsetzungen für die Mischgebiete 1 – 5. Seitens einiger Fraktionen wird sehr für eine verbindliche Festsetzung des Einzelhandels in den Erdgeschossen der Mischgebiete 1 – 5 plädiert. Im Verlauf dieser Diskussion werden dann auch die Vertreter der neuen Investorengesellschaft mit in die Debatte einbezogen. Herr Breit als Vertreter der Investorengesellschaft stellt in Stichworten die geplante Nutzungsstruktur für die Erdgeschosse der Mischgebiete 1 – 5 dar und hält eine verbindliche Festschreiung für nicht angebracht. Er teilt in diesem Punkt die Sicht der Verwaltung, dass eine Festsetzung in den Erdgeschossen die erforderliche Flexibilität im Hinblick auf das angestrebte Nutzungsmosaik gewährleistet. Er sieht sich auf Nachfrage auch nicht in der Lage, unterschiedlichen Bereichen im Erdgeschoss gewerbliche oder Einzelhandelsnutzungen zuzuweisen. Er fasst diese Haltung mit den Worten zusammen „dass sich der Standort entwickeln soll“. Auf eine weitere Nachfrage aus dem Ausschuss, ob die angestrebte städtebauliche und einzelhandelstechnische Qualität über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und der Investorengesellschaft gewährleistet werden könne, antwortet er, dass diese Möglichkeit bestehe. Sodann wird der von Herrn Lenz (CDU) formulierte Wortlaut

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag über eine attraktive städtebauliche Gestaltung und Nutzung des Brauereigeländes zu entwickeln.“

 

als Beschlussvorschlag Nr. 6 aufgenommen.

 

Die Abstimmung erfolgt getrennt, beginnend mit dem Beschlussvorschlag Nr. 6

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

9

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen:

-

 

-          mehrheitlich beschlossen –

 

 

Sodann wird über den durch vorstehenden Text ergänzten Beschlussvorschlag der Ver­wal­tung abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X