Sitzung: 20.10.2014 Behindertenbeirat
Der Beirat diskutiert die M?glichkeiten der einfachen Sprache. Der vom Beirat ver?ffentlichte Flyer gen?gt den Anforderungen der einfachen Sprache nicht. Herr Eibert weist darauf hin, dass aus Gr?nden der Rechtssicherheit sich nicht bei allen Verwaltungshandlungen (z.B. bei Leistungsbescheiden) die leichte Sprache anwenden l?sst, da nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften formelle Regelungen einzuhalten sind. Au?erdem muss Verwaltungshandeln auch gerichtlichen? ?berpr?fungen Stand halten.??
Herr Koch gibt den Hinweis, dass sich auch der Arbeitskreis der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten NW mit diesem Thema besch?ftigt. Ergebnisse wird Herr Koch dem Beirat weiterleiten.
