Der Beirat diskutiert die Möglichkeiten der einfachen Sprache. Der vom Beirat veröffentlichte Flyer genügt den Anforderungen der einfachen Sprache nicht. Herr Eibert weist darauf hin, dass aus Gründen der Rechtssicherheit sich nicht bei allen Verwaltungshandlungen (z.B. bei Leistungsbescheiden) die leichte Sprache anwenden lässt, da nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften formelle Regelungen einzuhalten sind. Außerdem muss Verwaltungshandeln auch gerichtlichen  Überprüfungen Stand halten.  

Herr Koch gibt den Hinweis, dass sich auch der Arbeitskreis der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten NW mit diesem Thema beschäftigt. Ergebnisse wird Herr Koch dem Beirat weiterleiten.