Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 35, Befangen: 1

Bevor Herr Stobbe zur Behandlung des Tagesordnungspunktes 12 schreitet, spricht er im Nachgang zu den unter TOP 3 vorgenommenen Ehrungen dem inzwischen eingetroffenen Herrn Weidenfeld ebenfalls Dank für 15-jährige Ratsarbeit aus und überreicht ihm seine Urkunde.

 

Anschließend kehrt er zur Tagesordnung zurück.

 

Herr Lenz teilt mit, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2014 mit den beiden Jahresabschlüssen 2011 und 2012 befasst habe. Durch die Kompaktprüfung von zwei Jahren habe es zwar zeitlichen Druck gegeben, aber da es keine wesentlichen Beanstandungen gab, konnte das Testat ausgestellt werden. Aufgekommene Fragen seien beantwortet worden.

 


Beschluss:

 

1.    Der Rat stellt den Jahresabschluss 2011 der Stadt Schwelm mit einer Bilanzsumme von 206.252.050,19 € und einem Jahresfehlbetrag von 3.835.349,74 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW).

 

2.    Der Rat stellt den Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwelm mit einer Bilanzsumme von 199.757.203,49 € und einem Jahresfehlbetrag von 517.563,11 € fest (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 

3.    Die Jahresfehlbeträge von 3.835.349.349,74 € im Jahr 2011 und von 517.563,11 € in 2012 werden durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

4.    Der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2010 in Höhe von 9.034.708,89 €,  bei dem die Verfahrenserleichterung des Artikel 8 Abs. 4 des Ersten Gesetzes über die Weiterentwicklung des NKF (NKFWG) genutzt wurde, wird durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt. 

 

5.    Dem Bürgermeister wird durch den Rat für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 eine vorbehaltlose Entlastung erteilt (§ 91 Abs. 1 S. 4 GO NRW).

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

 

 

NB: Bürgermeister