Sitzung: 25.09.2014 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Vorlage: 186/2014
Der Bürgermeister
teilt mit, dass die antragstellende Fraktion mit Datum vom 23.09.2014 einen
weiteren Antrag eingebracht habe (siehe VL 186/2014/1 – TOP A 16.1), der einen
Teil des ursprünglichen Antrags darstelle. Zu den weiteren Punkten des ersten
Antrags sei kein weiterer Antrag mehr eingegangen. Er bittet daher den
Antragsteller um Aufklärung, über welche Bestandteile der Anträge nun Beschluss
gefasst werden solle.
Herr Schwunk
bezieht sich auf seinen Hinweis im letzten Hauptausschuss und bedauert, dass
sein geänderter Antrag, in dem der Punkt der fremdsprachlichen Übersetzung für
Migranten nicht mehr enthalten war, der Verwaltung bis heute nicht vorliege. In
dem ginge es noch um den Livestream und die Verlinkung der Bürgerrechte auf der
Homepage der Stadt Schwelm.
Bürgermeister
Stobbe beton nochmals, dass dieser besagte Antrag nicht bekannt sei.
Herr Schwunk
appelliert im Anschluss zum Thema späterer Sitzungsbeginn, diesen – wie auch
andere kommunen unproblematisch praktiziert – zu ermöglichen.
Zu der Aufklärung
der Bürger über ihre Rechte sei der Konsens erzielt worden, eine Verlinkung mit
den Informationen des Landes auf der Homepage der Stadt Schwelm vorzunehmen.
Hinsichtlich des
Livestreams sei dieser ein Instrument, der Transparenz schaffen und dem Bürger
den Zugang zur politischen Arbeit vermitteln könne. Die Kosten seien mit
geschätzten 4.000 € für eine Testphase vertretbar. Er berichtet von Erfahrungen
aus Wuppertal.
Es schließt sich
ein lebhafter und kritischer Meinungsaustausch der Fraktionen zu den Themen
Sitzungsbeginn und Livestream an.
Auf Bitte des Herrn
Gießwein um genaue Aufklärung, worüber abgestimmt werden solle, antwortet Herr
Schwunk, aus dem Antrag vom 13.08.2014 die Themen Livestream und Verlinkung der
Bürgerrechte und aus dem Antrag vom 23.09.2014 das Thema Sitzungsbeginn.
Herr Stobbe ruft
zunächst zur Beschlussfassung über die Beantragung eines Livestreams auf.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
7 |
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dagegen: |
17 |
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Enthaltungen: |
12 |
Eine
Beschlussfassung über den Punkt der Verlinkung der Bürgerrechte ist obsolet, da
hier bereits die Einigung erzielt wurde, diese Verlinkung einzurichten