Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Der Bürgermeister teilt mit, dass die antragstellende Fraktion mit Datum vom 23.09.2014 einen weiteren Antrag eingebracht habe (siehe VL 186/2014/1 – TOP A 16.1), der einen Teil des ursprünglichen Antrags darstelle. Zu den weiteren Punkten des ersten Antrags sei kein weiterer Antrag mehr eingegangen. Er bittet daher den Antragsteller um Aufklärung, über welche Bestandteile der Anträge nun Beschluss gefasst werden solle.

 

Herr Schwunk bezieht sich auf seinen Hinweis im letzten Hauptausschuss und bedauert, dass sein geänderter Antrag, in dem der Punkt der fremdsprachlichen Übersetzung für Migranten nicht mehr enthalten war, der Verwaltung bis heute nicht vorliege. In dem ginge es noch um den Livestream und die Verlinkung der Bürgerrechte auf der Homepage der Stadt Schwelm.

 

Bürgermeister Stobbe beton nochmals, dass dieser besagte Antrag nicht bekannt  sei.

 

Herr Schwunk appelliert im Anschluss zum Thema späterer Sitzungsbeginn, diesen – wie auch andere kommunen unproblematisch praktiziert – zu ermöglichen.

 

Zu der Aufklärung der Bürger über ihre Rechte sei der Konsens erzielt worden, eine Verlinkung mit den Informationen des Landes auf der Homepage der Stadt Schwelm vorzunehmen.

 

Hinsichtlich des Livestreams sei dieser ein Instrument, der Transparenz schaffen und dem Bürger den Zugang zur politischen Arbeit vermitteln könne. Die Kosten seien mit geschätzten 4.000 € für eine Testphase vertretbar. Er berichtet von Erfahrungen aus Wuppertal.

 

Es schließt sich ein lebhafter und kritischer Meinungsaustausch der Fraktionen zu den Themen Sitzungsbeginn und Livestream an.

 

Auf Bitte des Herrn Gießwein um genaue Aufklärung, worüber abgestimmt werden solle, antwortet Herr Schwunk, aus dem Antrag vom 13.08.2014 die Themen Livestream und Verlinkung der Bürgerrechte und aus dem Antrag vom 23.09.2014 das Thema Sitzungsbeginn.

 

Herr Stobbe ruft zunächst zur Beschlussfassung über die Beantragung eines Livestreams auf.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

7

 

dagegen:

17

 

Enthaltungen:

12

 

Eine Beschlussfassung über den Punkt der Verlinkung der Bürgerrechte ist obsolet, da hier bereits die Einigung erzielt wurde, diese Verlinkung einzurichten