Sitzung: 01.10.2014 Sportausschuss
Herr Schweinsberg gibt einen Bericht zum Sachstand „Dreifeldhalle“. Die Fläche ist im Außenbereich und zudem noch im Landschaftsplan NW enthalten. Dadurch gab es komplexere Auflagen, die zu Verzögerungen in der Planungsphase führten. Die Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt, da noch verschiedene Gutachten geprüft werden. Die Eröffnung kann zum 01.10.2015 realisiert werden.
Herr Lalic berichtet über die Hallensituation durch den
Verkauf des Objektes Westfalendamm. In Abstimmung mit dem Stadtsportverband
konnten fast alle Trainingseinheiten in andere Turnhallen verlegt werden. Es
ist aber nicht möglich, die Trainingseinheiten 1:1 zu verlegen. Am 09.10.2014
findet noch ein Gespräch mit dem Stadtsportverband statt, um die letzten
Probleme zu lösen. Herr Happe berichtet, dass es auch konstruktive Gespräche
innerhalb der Vereine bezüglich Tausch von Trainingszeiten gibt. Nach
Errichtung der Dreifeldhalle muss eine Neusortierung der Hallenbelegung
vorgenommen werden. Doch zunächst muss
erst der Verkauf der Objektes Westfalendamm kompensiert werden.
Herr Schweinsberg weist noch mal daraufhin, dass gemäß Beschluss des Rates kein
Schulsport in der Dreifeldhalle stattfindet, so dass auch der Vormittag für den
Vereinssport genutzt werden kann. Die Schulen haben eigene Sporthallen zur
Verfügung, so dass die Dreifeldhalle nicht benötigt wird. Sollte es aber zu
Engpässen im Schulsport kommen, kann man über eine Nutzung der Dreifeldhalle
sprechen, um den Schulsport sicherzustellen.
Bei der Neusortierung der Hallenzeiten werden auch weiterhin die Gruppen
und Institutionen mit berücksichtigt, die nicht im Stadtsportverband organisiert
sind.
Herr Stobbe gibt einen Bericht zum Sachstand „Kunstrasenplatz“. Hier fand am 29.09.14 ein Gespräch mit den Vereinen statt. Viele Probleme konnten geklärt werden. Es wird ein Arbeitsplan erstellt, welche Arbeiten die Vereine bzw. die Stadt leisten muss. Der Ankauf der Fläche muss in einem bestimmten Zeitrahmen durchgeführt werden. Evtl. muss der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden.