Herr Stobbe teilt mit, dass die Änderungen in der Ergänzungs-Vorlage auf der Rückseite in fetter und kursiver Schrift dargestellt seien.

 

Auf Hinweis des Herrn Flüshöh, dass ihm nach wie vor die Begründung für die Ergänzung fehle, erläutert ihm Herr Sormund, warum die beiden Einzelgebäude von der Änderung des Flächennutzungsplans erfasst werden.

 


Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 26. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Blücherstraße/August-Bendler-Straße) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x