Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 11

Herr Stobbe erklärt, dass durch die Ergänzungs-Vorlage eine mehr redaktionelle Änderung auf der zweiten Seite vorgenommen wurde.

 

Herr Flüshöh teilt mit, dass er sich im Nachgang zu den vorherigen Sitzungen mit der Angelegenheit befasst habe. Soweit er sehen könne, gebe es keine aktuellen Entwicklungen. Er tue sich schwer, die Vorlage so zu beschließen und schlage vor, wie bei der Thematik Brauerei, die Angelegenheit in den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zu vertagen.

 

Diesem Vorschlag schließt sich Herr Gießwein vollständig an. Auch er bittet, den Tagesordnungspunkt nicht heute zu behandeln. Er hätte für gut geheißen, wenn die Verwaltung über die Entwicklungen, die sich am heutigen Nachmittag ergeben haben, informiert hätte.

 

Herr Stobbe weist darauf hin, dass mit der Vorlage 085/2014/1 lediglich die Grundlage als solches geschaffen werde, losgelöst von den Veräußerungen. Diese beiden Entscheidungen sollten in der Form nicht miteinander in Verbindung gebracht werden.

 

Nach Auffassung des Herrn Weidenfeld hat der Tagesordnungspunkt eine interessante Entwicklung genommen. Im AUS habe die CDU-Fraktion überlegt, wie man in dem Bereich Drosselstraße Wohnbebauung gestalten könne und Fraktion B’90/Die Grünen haben dies für den Bereich Südstraße diskutiert. Aber da gab es bereits ein Kaufangebot und damit die Intensionen eines Investors. Hier handle es sich offenbar um Herrschaftswissen. Es könne der Eindruck entstehen, dass nun auf die Interessen des Investors abgestellt werden solle.

 

Der Bürgermeister verwehrt sich vor der Unterstellung, über Herrschaftswissen zu verfügen und die Verwaltung kenne zunächst den Investor und würde anschließend die Bebauungspläne erstellen. Dies sei genau anders herum.

 

Herr Schier unterstreicht, dass es hier um Baurecht und nicht Investorenrecht gehe.

Hierzu verweist Herr Gießwein auf einen seiner Meinung nach deutlichen Zusammenhang, wenn man sich die Ursprungsvorlage anschaue.

 

Herr Flüshöh ist der Auffassung, dass eine Diskussion zwischen Wohngebiet oder Mischgebiet zu eindimensional geführt sei.

 

Diesen Ausführungen schließt sich Herr Gießwein an. Er halte an dieser Stelle Wohnbebauung für deutlich sinnvoller. Einzelhandel gehöre in die Stadt.

 

Frau Lubitz bringt den Denkmalschutz in das Gespräch, der ebenfalls noch nicht ausführlich besprochen wurde. Sie plädiert dafür, sich für die Entscheidung Zeit zu nehmen.

 

Herr Schweinsberg führt an, dass im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2014 Verkaufserlöse mit über 3.2 Mio. Euro berücksichtigt wurden, die nicht erzielt werden können, wenn der Investor abspringe.

 

Herr Dr. Bockelmann beantragt das Ende der Debatte.

 

Herr Gießwein beantragt mit seinem letzten Wortbeitrag für die Vorlagen 085/2014/1 und 088/2014/1 die Änderung von Mischgebiet auf allgemeines Wohngebiet.

 

Herr Stobbe teilt mit, zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen zu Vorlage 088/2014/1 bei dem folgenden Tagesordnungspunkt aufzurufen und bittet um Abstimmung des Antrags zu Vorlage 085/2014/1.

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

3

 

dagegen:

19

 

Enthaltungen:

10

 

Frau Lotz war nicht anwesend.

 

Anschließend ruft er zur Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag aus Vorlage 085/2014/1 auf.

 


Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Drosselstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                             
    Der Änderungsbereich beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstück 849.            

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.      

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

18

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

11

 

Frau Lotz war bei Beschlussfassung nicht anwesend.