Sitzung: 21.08.2014 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 088/2014
Beschluss:
- Gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Südstraße“ im beschleunigten
Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom
Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und
der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 882, 888, 1246 und 1247. Der genaue Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs
(Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
13 |
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dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
3 |