Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Diskussion fragt Herr Feldmann (Die Linke.) an, was auf dem Gelände konkret geplant sei. Herr Rindermann (Grüne) möchte wissen, welche Änderungen im Bebauungsplan vorgesehen seien. Herr Schweinsberg antwortet, dass kein Bebauungsplan aufgestellt wird, da der Ausschuss sich dafür ausgesprochen habe, dieses Gebiet nach § 34 BauGB zu entwickeln. Die vorliegende Bauvoranfrage solle positiv beschieden werden. Es handele sich dabei um die Häuser, die entlang der Blücherstraße entstehen sollen. Die Bauvoranfrage bzgl. eines Baukörpers, der sich nach § 34 BauGB nicht entsprechend „einfügt“, wurde zunächst zurückgezogen. Wie die endgültige Planung aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Die Verwaltung wird den Ausschuss auf dem Laufenden halten. Die Beantwortung einer Frage des Herrn Weidenfeld (Grüne) wird in den nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung verschoben.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 26. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Blücherstraße/August-Bendler-­Stra­ße) be­­schlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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