Beschlussvorschläge :

 

Beschlussvorschlag A

 

1.   Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB  vorgetragenen     Anregungen werden, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.

 

 

2.  Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen werden, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.

           

3. Gem. § 10 (1) BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“ der Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung beschlossen
Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.     

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 114 tlw., 117, 118, 122,124, 125, 126, 130, 131, 132, 793, 794, 796, 841 tlw., 842 tlw., 843 tlw., 973, 974, 975, 1034 tlw. Sowie Flur 20, Flurstück 566 tlw..

Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

Beschlussvorschlag B

 

1.   Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB  vorgetragenen     Anregungen werden, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.

 

2.   Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen werden, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

Herr Stobbe informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand. Er teilt mit, dass der neue Investor der Verwaltung signalisiert hat, dass es kleinere Änderungs­vorschläge zum bestehenden Planentwurf gibt. Er bittet deshalb um eine Verschiebung dieses Tageordnungspunktes auf die nächste AUS-Sitzung am 10.09.2014. Die geplanten Änderungen werden dem AUS in dieser Sitzung dargelegt werden.

 

Herr Weidenfeld (Grüne) stellt einen Antrag auf Vertagung dieses TOP, verbunden mit dem Wunsch, einen verbindlichen Gesprächstermin mit dem neuen Investor, dem Architekten und den Fraktionen zu erhalten. Herr Feldmann (Die Linke) unterstützt diesen Antrag. Herr Bürgermeister Stobbe weist darauf hin, dass es keine wesentlichen Änderungen geben wird (nur im Innenbereich), jedoch müssen diese im Bebauungsplan dargestellt werden.

Es wird über den Antrag des Herrn Weidenfeld (Grüne) auf Vertagung dieses TOP auf den 10.09.14 (nächste Sitzung des AUS)  nun wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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