Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Feldmann (Die Linke) teilt mit, dass seine Fraktion diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen wird, da der Verkauf öffentlicher Flächen (Flächen für den sozialen Bedarf) nicht angebracht sei, da diese im Innenstadtbereich sehr rar seien. Er ist der Ansicht, dass solche Flächen nicht veräußert, sondern auf Erbpachtbasis verpachtet werden sollten. Dadurch hätte die Stadt Schwelm später immer noch die Möglichkeit, auf die Entwicklung in der Innenstadt Einfluss zu nehmen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch immer um die künftige Entwicklung der Stadt gehe. Die Frage nach der Umweltprüfung im angesprochen Bereich wird von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass diese im hier angewendeten „beschleu­nigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB nicht erforderlich sei und auch eine FNP-Änderung nicht erfolgen müsse. Zu einem späteren Zeitpunkt werde jedoch eine Artenschutzprüfung stattfinden.

 

Herr Speckenbach (CDU) regt an, über die Frage, ob der Ausschluss von Handel in den Festsetzungen zu ergänzen sei, im AUS zu diskutieren.  Herr Beckmann (FDP) bemerkt, dass im Bereich Drosselstraße der Begriff „nicht störendes Gewerbe/Einzelhandel“ analog auch für den Bereich Südstraße gilt, dies aber lediglich anders ausgedrückt werde. Herr Speckenbach wünscht sich insgesamt mehr „Stadtplanung“ für die Stadt Schwelm.

Herr Weidenfeld (Grüne) ist der Ansicht, dass die Festsetzung „Mischgebiet“ abgeändert werden sollte in „Allgemeines Wohngebiet“. Die Verwaltung teilt mit, dass im FNP die Fläche entsprechend als „Mischgebiet“ ausgewiesen sei und es keinen Anlass gebe, dies zu ändern. Aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung hält die Verwaltung deshalb an der Festsetzung als „Mischgebiet“ fest, da auch die sich anschließende Fläche als „Mischgebiet“ ausgewiesen ist.

 

Es entwickelt sich nun eine kontroverse Diskussion zu diesem Thema, in welcher Herr Weidenfeld nun folgenden Antrag stellt, über welchen – als der weitergehende gegenüber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuerst abgestimmt wird:

 

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Bebauungsplan Nr. 97 „Südstraße“ dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung eines „Mischgebietes“ in die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung umgeändert wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

2

 

dagegen:

14

 

Enthaltungen:

1

 

 

-          Antrag abgelehnt –

 

 

Sodann wird über den Beschluss der Verwaltung wie folgt abgestimmt:


Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Südstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                                  
    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 882, 888, 1246 und 1247. Der genaue Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

13

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

1

 

                                                                        - mehrheitlich beschlossen -