Sitzung: 03.07.2014 Rat der Stadt Schwelm
Bürgermeister Stobbe führt die neu gewählten Ratsmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sitzung: 03.07.2014 Rat der Stadt Schwelm
Bürgermeister Stobbe führt die neu gewählten Ratsmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.