Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 25, Enthaltungen: 2

Herr Kranz erklärt, dass der Bürgermeister mit der Verwaltungsvorlage 041/2014 sowohl Fragen der Anwohnern als auch der Politik erzeugt habe.

 

Die Fraktion der SWG/BfS richtete inzwischen diverse Anfragen (z.B. vom 12.06.2014 und 18.06.2014) an den Bürgermeister, um Aufklärung zur Kostenhöhe und zur Beteiligung der Politik zu erhalten. Leider sei bis heute keine Beantwortung erfolgt.

Der Bürgermeister vertrete die Auffassung, dass es sich bei der Angelegenheit der Kantstraße um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handle. Trotz alledem gebe es  das Rückholrecht des Rates. Auch sei er verärgert darüber, dass der Bürgermeister mit dem Argument, er müsse die Aufträge vergeben, Druck erzeuge. Dabei sei bis heute nicht einmal die Höhe der Kosten vorgestellt worden. Die Politik müsse die verschiedenen Varianten mit ihren jeweiligen Kosten kennen und dann den Weg entscheiden, der eingeschlagen werden solle.

 

Herr Flüshöh bestätigt, dass die Politik bisher unbeantwortete Anfragen gestellt habe. Fest stehe aber, dass sich die Kosten auf jeden Fall erhöhen werden, wenn dem Antrag auf Ausübung des Rückholrechtes zugestimmt werde. Dann sei ein gemeinsames Vorgehen mit der AVU nicht mehr möglich.

Nach der Sommerpause müssen sicherlich grundsätzliche Überlegungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten angestellt werden, aber an dieser Stelle werde die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Stobbe stellt richtig, dass er keinen Druck erzeugen wollte, sondern lediglich versucht habe, den Zeitablauf darzustellen, um keine Winterbaustelle zu riskieren und ruft zur Abstimmung über den Antrag der SWG/BfS-Fraktion auf.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

11

 

dagegen:

25

 

Enthaltungen:

2