Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 38

 Herr Stobbe erklärt auch zu dieser Vorlage, dass sich alle Fraktionen des Rates auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt haben und erkundigt sich nach Einwänden gegen eine gemeinsamen Beschlussfassung der Punkte 1 bis 3.

 

Nachdem kein Einwand vorgetragen wird, ruft er zur Abstimmung über die Punkte 1 bis 3 des Beschlussvorschlages aus Vorlage 104/2014 auf.


Beschluss:

 

  1. Der Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW:

1.1 -   Wahl der Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung des             Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd

 

 

Nach § 5 Abs.1 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes (in der aktuellen Fassung) besteht die Verbandsversammlung aus 19 Mitgliedern. Davon entsenden die Städte Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm je 5 Mitglieder, die Stadt Sprockhövel 3 Mitglieder und die Stadt Breckerfeld 1 Mitglied. Für jedes Mitglied ist ein namentlich festgelegter Stellvertreter zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde weitere 4 Vertreter zu wählen.

 

 

Entsendete/r Vertreter/in

Namentlich festgelegte

Stellvertretung durch

 

Bürgermeister

Jochen Stobbe

Verwaltung

1. Beigeordneter

Ralf Schweinsberg

Verwaltung

 

Gabriele Tempel

SPD

Dr. Sylvia Bock

SPD

Dr. Frauke Hortolani

SPD

N.N.

SPD

 

Hans-Jürgen Zeilert

CDU

Hans-Otto Lusebrink

CDU

Christian Grothoff-Blum

CDU

Manfred Heinemann

CDU

 

 

1.2 -   Wahl der Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-            Westfälischen Städte- und Gemeindebundes

 

Für die Mitgliederversammlung stellt die Stadt insgesamt 5 Vertreter.

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde somit weitere

4 Personen und deren Stellvertreter zu wählen.

Entsendete/r Vertreter/in

Stellvertretung durch

 

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde

 

Hans-Werner Kick

SPD

N.N.

SPD

Gabriele Tempel

SPD

N.N.

SPD

 

Heinz-Jürgen Lenz

CDU

N.N.

CDU

Heinz-Joachim Rüttershoff

CDU

N.N.

CDU

 

 

1.3 -   Wahl der Vertreter der Stadt für den Aufsichtsrat der Gesellschaft             für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co.             KG, Schwelm

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages sieht einen aus sechs Mitgliedern und sechs persönlichen stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. Die Stadt Schwelm entsendet drei Mitglieder und deren Stellvertreter. Die übrigen Mitglieder  und Stellvertreter werden auf Vorschlag von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Vertreter der Stadt Schwelm in dieser Versammlung haben kein Vorschlagsrecht; sie nehmen an der Wahl auch nicht teil. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder /Stellvertreter entspricht der Amtszeit des Rates der Stadt Schwelm. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde somit weitere 2 Personen und deren persönliche Stellvertreter zu wählen.

Entsendete/r Vertreter/in

Persönliche Stellvertretung durch

 

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde

 

Dr. Sascha Mayer

SPD

Gerd Philipp

SPD

 

Michael Flender

CDU

Michael Müller

CDU

 

 

1.4 -   Wahl der Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung des             Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe

 

Nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe setzt sich die Verbandsversammlung aus den von den Mitgliedssparkassen und ihren Trägern entsandten Vertretern zusammen. Jede Mitgliedssparkasse und ihr Träger entsenden hierbei in die Verbandsversammlung zwei Mitglieder des Verwaltungsrates – darunter mindestens einen Hauptverwaltungsbeamten

–, die von der Vertretung des Trägers für die Dauer der jeweiligen Wahlzeit des Mitglieds gewählt werden; ist bei einer Mitgliedssparkasse kein Hauptverwal-tungsbeamter Mitglied des Verwaltungsrats, kann auch der Hauptverwaltungs-beamte gemäß § 11 Absatz 3 SpkG (Beanstandungsbeamter) gewählt werden.

Für die Mitglieder der Verbandsversammlung werden für den

Fall ihrer Verhinderung Vertreter gewählt. Das vorsitzende Mitglied des Vorstands wird im Falle der Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten.

Entsendete/r Vertreter/in

Stellvertretung durch

 

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde

 

Hans-Werner Kick

SPD

Oliver Flüshöh

CDU

 

 

 

  1. Der Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 2 GO NW:

 

2.1 -   Wahl des Vertreters der Stadt für die Hauptversammlung der AVU

 

Die Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der AVU wurde zuletzt vom

1. Beigeordneten, Herrn Ralf Schweinsberg wahrgenommen.

 

 

Vertreter der Stadt

1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg

 

 

2.2 -   Wahl des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat der AVU

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen in der Fassung vom 21.05.2014 besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern; zwei Drittel der Mitglieder werden von der Hauptversammlung, ein Drittel wird gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt.
Einem Ratsbeschluss vom 30.1.1953 folgend, ist bisher der jeweilige Bürgermeister als Vertreter der Stadt Schwelm vorgeschlagen worden.

 

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister Jochen Stobbe

 

 

2.3 -   Wahl des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat der VER

 

§ 11 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH vor. Davon bestellt die Stadt Schwelm 1 Mitglied und für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter.

Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

Hans-Werner Kick

SPD

Rolf Steuernagel

CDU

 

 

 

2.4 -   Wahl des Vertreters der Stadt für die Gesellschafterversammlung             der VER

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages entsenden die Gesellschafter für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft jeweils einen stimmberechtigten Vertreter. Die Vertreter sind vom Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises und den Räten der kreisangehörigen Städte bestellte Mitglieder.

 

Vertreter der Stadt

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene

Bedienstete der Gemeinde

 

 

 

 

2.5 -   Wahl des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat der             Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

 

§ 12 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die kreisangehörigen Städte entsenden 4 Mitglieder, wobei durch einen 2 jährigen Turnus der Mandatsausübung eine angemessene Berücksichtigung der Teilräume des Kreises sichergestellt werden soll. Für die kreisangehörigen Städte, die nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind, kann jeweils ein Vertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen.

Um bei vier Aufsichtsratsmandaten eine ständige Repräsentanz aller Teilräume des Ennepe-Ruhr-Kreises im Aufsichtsrat der EN-Agentur zu gewährleisten, bilden die kreisangehörigen Städte vier „regionale Bänke“. Die Stadt Schwelm ist hierbei mit den Städten Ennepetal und Breckerfeld zu einer „regionalen Bank“ zusammengefasst. In 2013 und 2014 wird die Gruppe durch Breckerfeld vertreten. 2015 und 2016 erfolgt die Mandatsausübung wieder durch die Stadt Schwelm.

 

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene

Bedienstete der Gemeinde

 

 

 

3.            In den nachstehend genannten Drittorganisationen wird die Stadt Schwelm durch den Bürgermeister oder den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde vertreten.
     

3.1

Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm

3.2

Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm, Beteiligungsgesellschaft mbH, Schwelm

3.3

Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

3.4

Gesellschafterversammlung der Wuppertaler Stadtwerke GmbH

3.5

Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände

3.6

Gruppenversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen

3.7

Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung

 

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene

Bedienstete der Gemeinde

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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