Der Vorsitzende/ Wahlleiter stellt fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung öffentlich bekannt gemacht und die Beisitzer/innen ordnungsgemäß eingeladen wurden. Er weist darauf hin, dass der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer/innen  beschlussfähig ist.