Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 18

Frau Sartor übergibt den Sitzungsvorsitz an Bürgermeister Stobbe.

 

Die Tagesordnungspunkte A11 bis A11.2 werden en bloc beraten.

 

Frau Gießwein gibt eine grundsätzliche Erklärung zum Ablauf des Bauleitplanverfahrens  und zu den bisherigen Planungszielen auch im Hinblick auf die Aussagen des Stadtentwicklungs- und des Einzelhandelskonzeptes ab.

 

Bürgermeister Stobbe nimmt Bezug auf die Sitzung des Hauptausschusses vom 03.04.14 und verweist auf eine zwischenzeitlich eingegangene Stellungnahme des Rechtsbevollmächtigten der Grundstückseigentümerin sowie einen, von der Verwaltung vorbereiteten Formulierungsvorschlag für den Fall, dass der Anregung gefolgt werden sollte.

 

Herr Kranz spricht sich für die SWG-Fraktion für die Beibehaltung einer Festsetzung „nur Einzelhandel im EG“ aus und bezweifelt die Notwendigkeit betriebsbezogener Wohnnutzungen („Hausmeisterwohnungen“) in den Erdgeschossen.

 

Herr Philipp fasst die Haltung der SPD im Hinblick auf die ebenfalls angestrebte Einzelhandelsnutzung im Plangebiet zusammen und hält es für erforderlich, auch die Interessenlage des Grundstückseigentümers zu beachten („Risikominimierung“). Seine Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 042/2014 folgen.

 

Herr Dr. Bockelmann erachtet den Vorschlag des Rechtsanwalts für unvereinbar mit dem Zielkonzept (des Bebauungsplans) und spricht sich nochmals für die verbindliche Festsetzung einer Einzelhandelsnutzung im EG aus. 

Herr Flüshöh greift die Presseberichterstattung der Vorwoche auf und bewertet die dort wiedergegebenen Äußerungen u.a. von Verfahrensbevollmächtigten der Grundstückseigentümerin.

 

 

Bürgermeister Stobbe tritt der öffentlich geäußerten Vermutung entgegen, es habe Absprachen zwischen der Eigentümerin  des Plangrundstücks und der Verwaltung hinsichtlich einer Baurechtsentwicklung auf einer anderen Fläche im Stadtgebiet gegeben. Richtig sei, dass auf die gegenwärtige Rechtslage und die gegebenenfalls  bestehende Notwendigkeit zur  Fortschreibung dieses Planrechts hingewiesen wurde.

 

Frau Lubitz wird sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in VwV 042/2014 sowie der Ergänzung hinsichtlich des betriebsbezogenen Wohnens anschließen.

 

 

Herr Schwunk äußert sich ähnlich, wird jedoch der betreffenden Ergänzung nicht zustimmen.

 

Der Bürgermeister Stobbe geht sodann auf die Nachfrage von Herrn Nockemann nach der Notwendigkeit betriebsbezogener Wohnungen im EG ein und erläutert die stadtplanerische Einschätzung der Verwaltung zum Anliegen der Grundstückseigentümerin.

 

 

Herr Rüttershoff beantragt, die Sitzung zu unterbrechen.

 

Beschluss:

Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

Die Sitzung wird von 19:37 h bis 19:57 h unterbrochen.

 

Herr Gießwein schlägt vor, über folgenden Beschlussvorschlag geheim abzustimmen:

( Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: )

1.    Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans der Stadt Schwelm Nr. 96 -Vorentwurf-, „Historische Brauerei“ werden in Nr. 4 „Art der baulichen Nutzung“ wie folgt gefasst:
( 4. Art der baulichen Nutzung: )
Die Bauflächen des Bebauungsplans werden als gemischte Bauflächen 1-6 festgesetzt.
Unter Berücksichtigung des Gebietscharakters werden die in MI-Gebieten zulässigen Nutzungen „Gartenbaubetriebe“, „Tankstellen“, Vergnügungsstätten“ sowie die in MI-Gebieten ausnahmsweise zulässigen „Vergnügungsstätten“ und „Betriebe des produzierenden Gewerbes“ ausgeschlossen.
In den Mischgebieten 1-6 sind erdgeschossig gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 7 Nr. 2 BauNVO Wohnnutzungen und einzelhandelsferne Dienstleistungen sowie Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen.
In den Mischgebieten 1-5 ist erdgeschossig nur Einzelhandel zugelassen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.“

 

Der Rat einigt sich sodann über die Reihenfolge der Beschlussfassung zu den  nunmehr 3 vorliegenden Entscheidungsvorschlägen und stimmt ab wie folgt:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vorlage 042/2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung (Beschlusspunkte zu 2) und 3)) wird wieder eingebracht.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

0

 

Beschlussvorschlag:

( Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: )

1.    Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans der Stadt Schwelm Nr. 96 -Vorentwurf-, „Historische Brauerei“ werden in Nr. 4 „Art der baulichen Nutzung“ wie folgt gefasst:
( 4. Art der baulichen Nutzung: )
Die Bauflächen des Bebauungsplans werden als gemischte Bauflächen 1-6 festgesetzt. Unter Berücksichtigung des Gebietscharakters werden die in MI-Gebieten zulässigen Nutzungen „Gartenbaubetriebe“, „Tankstellen“, „Vergnügungsstätten“ sowie die in MI-Gebieten ausnahmsweise zulässigen „Vergnügungsstätten“ und „Betriebe des produzierenden Gewerbes“ ausgeschlossen.
[ Der ursprünglich vorgesehene Ausschluss von „Betrieben des Beherbergungsgewerbes“ ist vom AUS  gestrichen worden. ]
In den Mischgebieten 1-6 sind erdgeschossig gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 7 Nr. 2 BauNVO Wohnnutzungen und einzelhandelsferne Dienstleistungen sowie Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen.
[Die im Vorsatz kursiv gesetzten Begriffe sind durch den AUS ergänzt worden. ]

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

11

 

dagegen:

24

 

Enthaltungen:

 

 

Zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung wird die Sitzung von 20:11 h bis 20:22 h unterbrochen.

 

Der nachstehende Beschluss wird in geheimer Abstimmung gefasst:

 

Beschluss:

( Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: )

  1. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans der Stadt Schwelm Nr. 96 -Vorentwurf-, „Historische Brauerei“ werden in Nr. 4 „Art der baulichen Nutzung“ wie folgt gefasst:
    ( 4. Art der baulichen Nutzung: )
    Die Bauflächen des Bebauungsplans werden als gemischte Bauflächen 1-6 festgesetzt.
    Unter Berücksichtigung des Gebietscharakters werden die in MI-Gebieten zulässigen Nutzungen „Gartenbaubetriebe“, „Tankstellen“, „Vergnügungsstätten“ sowie die in MI-Gebieten ausnahmsweise zulässigen „Vergnügungsstätten“ und „Betriebe des produzierenden Gewerbes“ ausgeschlossen.
    In den Mischgebieten 1-6 sind erdgeschossig gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 7 Nr. 2 BauNVO Wohnnutzungen und einzelhandelsferne Dienstleistungen sowie Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen.
    In den Mischgebieten 1-5 ist erdgeschossig nur Einzelhandel zugelassen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer von einem Monat durchzuführen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

18

 

dagegen:

17

 

Enthaltungen:

0