Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Herr Schwunk erläutert den Antrag der FDP-Fraktion vom 10.04.14 und führt aus, dass nicht nur ein Rechtsstreit vermieden werden soll. Ferner habe die Veräußerung des Hauptschulgebäudes mehr Konsolidierungspotential als der Verkauf der leergezogenen Grundschulräumlichkeiten. Er regt an, dass ursprüngliche Ziel, auf drei Grundschulstandorte zu reduzieren, von Vorne anzugehen, um den betroffenen Eltern die Möglichkeit zu geben, sich an einer Entscheidungsfindung zu beteiligen. Dies würde einen Zeitversatz von zwei Jahren bedeuten.

 

Herr Philipp zitiert aus dem Antrag der FDP-Fraktion vom 21.03.14 und legt dar, dass dieser inhaltlich konträr zum Antrag der FDP-Fraktion vom 10.04.14 ist. Er spricht sich grundsätzlich für einen Bürgerentscheid aus, gibt jedoch zu bedenken, dass einem alternativen Vorschlag seitens der Bezirksregierung Arnsberg auch zustimmt werden muss. Den Vorschlag, die Hauptschule West in den Ländchenweg umzusiedeln, ist aufgrund des zuvor gefassten Beschlusses nicht möglich, da die Schüler teilweise zweimal den Schulstandort wechseln müssten. Ferner wurde seinerzeit mit negativem Ergebnis geprüft, die Schule an eine andere Schulform anzudocken.

 

Herr Flüshöh teilt mit, dass das emotionsgeladene Thema „Schulentwicklung“ sachlich zu betrachten ist. Zum Einen gehen die nicht betroffenen Grundschulen von einem gültigen Ratsbeschluss aus, weiter verlassen sich die nicht persönlich betroffenen Bürger auf die sich durch den wirksamen Ratsbeschluss im Haushaltsplan dargelegten Einsparmaßnahmen. Er stellt klar, dass jede Veränderung nicht dazuführen darf, dass jemand anders schlechter gestellt wird, wenn sich der Rat der Stadt Schwelm außerhalb des Rahmens der juristischen Rechtmäßigkeit von den Vorlagen der Verwaltung wegbewegt, zumal die Verwaltung ihre Entscheidung nicht nur juristisch-sachlich zutreffend dargestellt hat, vielmehr wurden durch die Verwaltung auch die tragfähigeren Argumente vorgelegt. Unter Bezugnahme auf ein gerichtliches Eilverfahren teilt Herr Flüshöh mit, dass sich die CDU-Fraktion einer Entscheidung im einstweiligen Verfahrens beugen und nicht erst eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten würde.

Weiter spricht sich Herr Flüshöh ebenfalls gegen einen zweimaligen Umzug der Hauptschüler aus.

 

Herr Gießwein vertraut ebenfalls darauf, dass die Verwaltung korrekt ausgeführt hat. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde sich im Falle eines gerichtlichen Eilverfahrens ebenfalls der Vorgehensweise der CDU-Fraktion anschließen. Zum Antrag der FDP-Fraktion vom 10.04.14 führt er aus, dass dieser auf unrichtigen Tatsachen fusst. Die Dreifeldsporthalle wird erst 2015 fertiggestellt werden, sodass der Haushaltssanierungsplan für 2014 sodann hinfällig ist. Zum Motto „kurze Beine, kurze Wege“ weist Herr Gießwein auf das langfristige Ziel der Schulentwicklungsplanung hin, nämlich drei Grundschulstandorte im Norden, in der Mitte und im Süden zu unterhalten.

 

Frau Lubitz hält die Fragegestellung im Bürgerbegehen der Grundschule für unzulässig. Dem Antrag der FDP-Fraktion vom 21.03.14 wäre sie gefolgt. Frau Lubitz betont nochmals, dass seitens der Fraktion Die Linke eine Gesamtschule favorisiert ist.

 

Herr Kranz spricht sich für das vorgeschlagene Vorgehen der CDU-Fraktion aus.

 

Herr Schwunk teilt mit, dass der Vorschlag der CDU-Fraktion die Aufstellung des Haushalts gefährden würde, da ein Verwaltungsgericht eine Entscheidung vor der Haushaltsaufstellung erfahrungsgemäß nicht mehr treffen werde.

 

Herr Dr. Bockelmann spricht sich ebenfalls für den Vorschlag der CDU-Fraktion aus. Ferner entspricht Antrag der FDP-Fraktion vom 10.04.14 nicht dem Verhalten der FDP-Fraktion bei den Haushaltsberatungen.

 

Herr Kick teilt mit, dass die SPD-Fraktion ebenfalls den Vorschlag der CDU-Fraktion unterstützt.

 

Herr Schweinsberg führt aus, dass die Maßnahmen nach den Vorgaben der Unfallkasse bislang nicht ausgeschrieben wurden. Da die Maßnahmen in den Sommerferien umgesetzt werden sollen, ist eine Ausschreibung noch im April 2014 notwendig. Weiter ist eine getrennte Veräußerung des Hauptschulgebäudes und der angrenzenden Halle West nicht möglich.

 

Bürgermeister Stobbe konkretisiert, dass spätestens am 20.04.14 ausgeschrieben werden muss.

 

Herr Flüshöh bittet, mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens bezüglich einer Klageerhebung in Kontakt zu bleiben. Bei Ablauf der Frist am 20.04.14 ist mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch nicht zu rechnen.

 

Beschlussvorschlag: (Antrag der FDP-Fraktion vom 10.04.14)

  1. Es wird eine Arbeitsgruppe mit den Leitungen und Elternpflegschaftsvertretern aller Grundschulen und der Hauptschule in Schwelm, sowie den Initiatoren des Bürgerbegehrens eingerichtet. Ziel ist es, spätestens ab 2018 eine wohnortnahe Versorgung an drei Standorten unter Sicherung der katholischen Grundschule in vier Grundschulen zu gewährleisten. Die Ergebnisse sollen bis 31.10.2014 erarbeitet werden.
  2. Zur Sicherung des Haushaltssanierungsplans zieht die Hauptschule in den Sommerferien zum Ländchenweg um. Das Gebäude an der Holthausstr. Kann mit der Halle nach Fertigstellung der neuen Dreifachhalle veräußert werden.
  3. Zur Sicherung der Offenen Ganztagsschule an der Katholischen Grundschule werden ausreichende Räumlichkeiten und Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

5

 

dagegen:

30

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 


Beschluss:

Das Bürgerbegehren „Grundschulen“ ist unzulässig. Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertretern des Bürgerbegehrens einen Ablehnungsbescheid zuzustellen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

30

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

1