Beschluss: Antrag/Vorlage zurückgezogen

Die Tagesordnungspunkte A20 und A21 werden en bloc beraten.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.03.14 (TOP A21) wird in Gestalt des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.14 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Herr Steuernagel bemängelt den Aktionsplan des Landes in Bezug auf Barrierefreiheit und Inklusion, da weder konkrete Maßnahmen noch deren Kosten beziffert werden.

 

Herr Flüshöh führt zum interfraktionellen Antrag vom 10.04.14 aus, dass am heutigen Nachmittag das Präsidium des NWStGB mitgeteilt hat, dass heute hinsichtlich der baulichen Mehrkosten das Konnexitätsprinzip nunmehr durch das Land NW anerkannt wurde, nicht jedoch hinsichtlich der personellen Mehrkosten. Folglich ist hinsichtlich des Punktes 2) keine Beschlussfassung mehr erforderlich. Auch ist mit dieser Entscheidung der Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.14 hinfällig geworden.

 


Beschluss:

  1. Es wird folgende Resolution verfasst:

RAT fordert schnelle Entlastung der Kommunen wie im Koalitionsvertrag vereinbart

Der Rat der Stadt Schwelm begrüßt die Vereinbarung, im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, dass „die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Millionen Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden“ sollen.

Damit wurde eine Forderung aufgenommen, die von der ganzen kommunalen Familie und insbesondere auch von der Landschaftsverbandsversammlung Westfalen-Lippe (LWL) u. a. mit Resolution vom 26.09.2009 erhoben wurde.

Von diesen 5 Mrd. Euro würden ca. 500 Mio. Euro auf Westfalen-Lippe entfallen. Die Landschaftsumlage würde damit erheblich sind, und die kommunale Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Kreisen deutlich gestärkt. Der Rat der Stadt Schwelm erwartet, dass die vorgesehene Entlastung spätestens im Jahr 2015 bei den Kommunen auch tatsächlich ankommt. Gleichzeitig erwartet der Rat der Stadt Schwelm, dass im Zuge einer Reform der Eingliederungshilfe die notwendigen Strukturveränderungen berücksichtigt werden. Diese sollen den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen.

 

  1. Bund und Länder werden aufgefordert sich an folgenden Kosten angemessen zu beteiligen:

-          Kosten für die Fortführung der Schulsozialarbeit

-          Die entstehenden Kosten durch den aktuellen Tarifabschluss.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig: