Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

1. Während der Auslegung für die Dauer von 2 Wochen gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sind keine Anregungen eingegangen.

 

2. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegebene Stellungnahme wird, wie in der Sitzungsvorlage 037/2014/1 dargestellt, abgewogen.

 

3. Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Vereinfachte Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ der Stadt Schwelm als Satzung und die Begründung vom 21.01.2014 hierzu beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 17.01.2014)  Gemarkung  Schwelm, Flur 24, Flurstücke: 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126-129, 152-154, 192, 193, 199 203 teilw., 227-230, 263-265, 307-310. Flur 25, Flurstücke:  755-757,758 tlw., 789, 790 teilw., 791-795, 806 teilw..

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

10

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

2

 

NB: Bürgermeister Stobbe, Herr Schier, Herr Flüshöh

 

 

Frau Sartor übergibt den Sitzungsvorsitz an Bürgermeister Stobbe.