Sitzung: 03.04.2014 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 037/2014/1
Beschluss:
1. Während der Auslegung für die Dauer von 2 Wochen gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sind keine Anregungen eingegangen.
2. Die
während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegebene Stellungnahme wird, wie in der Sitzungsvorlage
037/2014/1 dargestellt, abgewogen.
3. Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ der Stadt Schwelm als Satzung und die Begründung vom 21.01.2014 hierzu beschlossen.
Das
Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 17.01.2014) Gemarkung
Schwelm, Flur 24, Flurstücke: 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126-129,
152-154, 192, 193, 199 203 teilw., 227-230, 263-265, 307-310. Flur 25,
Flurstücke: 755-757,758 tlw., 789, 790
teilw., 791-795, 806 teilw..
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
Die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur
Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
10 |
|
dagegen: |
2 |
|
Enthaltungen: |
2 |
NB: Bürgermeister Stobbe, Herr Schier, Herr Flüshöh
Frau Sartor übergibt den Sitzungsvorsitz an Bürgermeister Stobbe.