Nachtrag: 11.03.2014

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Schweinsberg antwortet auf eine Anfrage der CDU vom 14.02.2014:

 

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 14.02.14 dieses Jahres hat die CDU-Fraktion den Herrn Bürgermeister angeschrieben und Fragen zum Ansiedlungsvorhaben DHL und hier insbesondere zur Verkehrsführung gestellt. Die Fragen sind Ihnen unter Fraktionspost zur Kenntnis gelangt und ich möchte für die Verwaltung wie folgt Stellung nehmen:

 

Zu Frage 1 - Hat die Kreispolizeibehörde die geplante Verkehrsführung

                     tatsächlich abgelehnt?

Hierzu ist auszuführen, dass die Kreispolizeibehörde unter Datum vom 11.02.14, Eingang in unserem Hause erst am 19.02.2014, Ihre Stellungnahme abgegeben hat. Die Kreispolizeibehörde hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass sie in der ausschließlichen Abführung der Sprinterverkehre über die Rheinische Straße Richtung Hattinger Straße ein quantitatives Problem sieht. Außerdem hat sie auf die Kreuzung eines Schulweges hingewiesen und letztendlich auch die Belastung des Knotens Berliner Straße/Hattinger Straße angeführt. Gleichwohl hat die Kreispolizeibehörde in ihrer Stellungnahme eine aus Sicht der Verwaltung vorstellbare Alternative aufgezeigt. Die Kreispolizeibehörde und die Verwaltung sowie die Firma Kadanz haben darauf unmittelbar ein Gespräch gesucht. In diesem Gespräch konnten die Bedenken der Kreispolizeibehörde auf Basis ihrer Anregung abschließend ausgeräumt werden.

 

In dem Gespräch wurde erörtert, dass die Loher Straße zukünftig spätestens mit Inbetriebnahme des MechZB im Begegnungsverkehr geführt werden kann. Diese Aussage stützt sich auf eine Stellungnahme eines Verkehrsgutachters, der durch die Firma Kadanz beauftragt wurde. Des Weiteren hat es auch praktische Fahrversuche im Begegnungsverkehr auf der Loher Staße gegeben. Somit konnten die Bedenken der Kreispolizeibehörde im Einvernehmen mit Bauordnung und Investor geklärt werden.

 

Zu Frage 2 – War für den Bürgermeister die fehlende Genehmigungs-

                      fähigkeit nicht erkennbar?

Da sich die grundsätzliche Verkehrsführung seit dem 1. Bebauungsplanverfahren aus dem Jahre 2007 nicht geändert hat und seinerzeit nach unserer Kenntnis die Kreispolizeibehörde beteiligt war und keine Bedenken geäußert hat, war für die Verwaltung und somit auch für den Bürgermeister nicht erkennbar, dass hier eine fehlende Genehmigungsfähigkeit vorliegen könnte.

 

Zu Frage 3 – Ließ sich die verkehrliche Konzeption nicht im Vorfeld

                      mit der Kreispolizeibehörde abstimmen?

Nein – wie Ihnen bekannt ist, hat es bis zuletzt intensive Gespräche mit den sogenannten „Altanliegern“ gegeben, die maßgeblichen Einfluss auf die Erschließung der Zustellbasis hatten. Erst nachdem diese Gespräche einvernehmlich zu Ende geführt wurden, konnten die Gespräche mit der Kreispolizeibehörde aufgenommen werden.

 

Im Weiteren hat die CDU-Fraktion drei weitere Fragen gestellt, die ich zunächst noch einmal ins Gedächtnis rufen möchte:

 

1.      Wie belastbar sind die vorliegenden Gutachten tatsächlich?

2.      Wird es erforderlich sein, dass ein neues verkehrliches Gutachten erstellt wird und liegt dieses ggf. bereits vor?

3.      Welche Verkehrswege sollen jetzt gewählt werden?

 

Hierzu möchte ich wie folgt ausführen:

Die vorgelegten Verkehrsgutachten oder verkehrlichen Stellungnahmen sind vom Büro Peutz-Consult nach unserer Auffassung unter fachlichen Gesichtspunkten und unter Zuhilfenahme der Vorliegenden Informationen abgearbeitet worden. Dass Sie aufgrund des engen Zeitkorridors in Teilbereichen sicherlich nicht die Tiefe erlangt haben, wie es bei ausführlicheren und zeitlich länger getakteten Gutachten der Fall ist, kann sicherlich an dieser Stelle attestiert werden. Gleichwohl geht die Verwaltung davon aus, dass wenn ein Gutachter sich in der Lage sieht ein solches Statement abzugeben, dass er auch die Verantwortung dafür trägt, dass das Gutachten „belastbar und sicher“ ist.

 

Aus unserer Sicht und nach Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde wird es nicht erforderlich sein, ein weiteres Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben.

 

Die Verkehre werden zukünftig wie folgt geführt:

 

Der Mitarbeiterparkplatz der Zustellbasis wird über die Prinzenstraße an- und abgefahren.

Die Anlieferung der LKWs erfolgt über die Loher Straße und die Ausfahrt erfolgt über die Prinzenstraße.

Die sogenannten Sprinterverkehre werden über die Rheinische Straße Richtung Hattinger Straße sowie die Loher Straße geführt.

 

Diese Regelungen sind auch Bestandteil der Baugenehmigung und sind unter Punkt 1 explizit so niedergelegt.“

 

Zusätzlich teilt Herr Schweinsberg mit, dass am 20.02.2014 die Baugenehmigung erteilt wurde.