Nachtrag: 11.03.2014

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Schweinsberg beantwortet eine Anfrage der CDU vom 01. März 2014:

 

„Sehr geehrter Herr Flüshöh,

sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,

 

mit Datum vom 01.03.2014 bat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm um schriftliche Stellungnahme zu Fragen um den Bau einer Dreifeldsporthalle.

 

Zu Frage 1 - Trifft es zu, dass der Kreis die notwendige Verfahrensbeteiligung nicht

im anstehenden Sitzungszyklus auf die Tagesordnung gesetzt hat, weil die Stadt Schwelm Ihrerseits noch Vorarbeiten zu leisten hat?

 

Es ist korrekt, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis entgegen ersten Aussagen den Punkt „Entlassung aus dem Landschaftsplan“ nicht auf die Tagesordnung der entsprechenden Gremien genommen hat.

 

Viel mehr teilt der Landrat mit Schreiben vom 24.02.2014 mit, dass ein Verfahren nach § 29 Landschaftsschutzgesetz nicht durchgeführt werden kann, weil kein Erfordernis nach Landschaftsgesetz vorliegt.

 

Der Landrat zeigt allerdings auf, dass seitens der Stadt Schwelm u.a. ein B-Plan-Verfahren oder ein Vorhaben– u. Erschließungsplan eingeleitet werden könnte.

 

Auch führt er aus, dass bei einer Einstufung als privilegiertes Verfahren nach § 35 BauGB der Eingriff in Natur und Landschaft nach § 4 Landschaftsgesetz abgearbeitet werden kann.

 

Aktuell prüft die Verwaltung das Verfahren gem. § 35 I 4 BauGB.

 

 

Zu Frage 2 – Wenn ja, um welche Vorarbeiten handelt es sich, und wieso sind diese

nicht längst durchgeführt worden?

 

Hierzu verweise ich zum Teil auf meine Ausführungen unter 1.

Ihnen allen ist bekannt, dass Verwaltung und verschiedene Akteure an diesem „komplexen Sachverhalt“ kontinuierlich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen arbeiten.

 

 

Zu Frage 3 – Welche zeitlichen Verzögerungen bringen diese neuen Verfahrens-

                        umstände mit sich?

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine abschließende Beschlussfassung im Rahmen der Ratssitzung am 10.04.2014 nach wie vor möglich. Dies hat zur Folge, dass der Investor sein Projekt wie geplant realisieren kann.

 

 

Zu Frage 4 – Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung zur Auflösung

dieses Widerspruchs, um den für den Schwelmer Schul- und

Vereinssport notwendigen Erhalt von Hallenkapazitäten zu garantieren?

 

Zunächst ist hier die grundsätzliche Frage nach dem aus Sicht der CDU vorhandenen Widerspruchs einzugehen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich dies auf die Haushaltskonsolidierung bezieht.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Verwaltung im Rahmen der Etatberatung gemeinsam mit der Politik die Verkäufe der Liegenschaften der Schwelmer Schulen entsprechend der Planungen aus schulfachlicher Sicht in den HSP aufgenommen hat.

In der Diskussion wurde grds immer der Unterschied zwischen der Schule/Schulform und der Liegenschaft herausgestellt.

Aus dieser Diskussion hat sich folgerichtig ergeben, dass keine Unterscheidung zwischen den Sporthallen und dem Schulgebäude gemacht wurde.

Richtig ist auch die Tatsache, dass bei der aktuellen Betrachtung der Hallenkapazitäten die „Zweifeld“-Halle West als zukünftig vorhanden betrachtet wurde.

Hier ist in der Tat ein Widerspruch zum HSP zu sehen. Dieser ist im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2015 und der Fortschreibung des HSP´s aufzulösen.

Die Verwaltung wird die fiskalischen Auswirkungen im Rahmen der Vorlage 056/2014 im Finanzausschuss darstellen und zur Vorberatung für den Rat am 10. April stellen.

 

Zu Frage 5 – Kann ein positiver Abschluss des Verfahrens überhaupt vor der

                        Sommerpause noch erfolgen?

 

Sofern die abschließende Prüfung des § 35 I Abs. 4 BauGB zu bejahen ist und weder die Artenschutzprüfung, noch das in Abstimmung mit Straßen NRW in Vorbereitung befindliche Verkehrsgutachten bis dato nicht bekannte Notwendigkeiten aufzeigt – ja.

Sicherlich sind auch die Gespräche mit der Stadt Ennepetal und dem Investor noch nicht finalisiert; hier wird jedoch eine Einigung erwartet.“